Bodenrechte - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Bodenrechte
 
Eine Abhandlung von Arne Freiherr von Hinkelbein, Michelstadt, den 11.11.2016
 
 
In den alternativen Medien geistert eine Hiobsbotschaft umher, daß 2017 die Bodenrechte in Deutschland verloren gehen und ggf. neu beansprucht werden müssen oder gar die EU sich die Bodenrechte über das Seerecht als so genanntes Treibgut sichert, da mit der Aufhebung der Bodenrechte das Land als herrenlos gilt.
 
 
Um es kurz zu machen, ich halte das für einen Hoax.
 
 
(Als Hoax ([həʊks], engl. für Jux, Scherz, Schabernack; auch Schwindel) wird heute meist eine Falschmeldung bezeichnet, die in Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen, per E-Mail, Instant Messenger oder auf anderen Wegen (z.B. SMS, MMS oder soziale Netzwerke) verbreitet, von vielen für wahr gehalten und daher an Freunde, Kollegen, Verwandte und andere Personen weitergeleitet wird. Wikipedia))
 
 
Fast täglich erreichen mich Anfragen über den bevorstehenden Verlust der Bodenrechte. Wenn ich dann nach der Grundlage für diese Annahme frage, dann kommt- nichts. Also, eine Panikmache aus dem nichts?
 
Hier nun meine Interpretation:
 
Zunächst stellt sich die Frage, wem denn die Rechte an der Natur, an dem Planeten, den Tieren, Bäumen, Wasser, Menschen usw. inne hat? Wer hat Rechte über natürliches Saatgut oder das Rechts darüber zu bestimmen, was ein Mensch anbauen und pflanzen darf?

 
Grundsätzlich kann eine PERSON nur solche Rechte vergeben, über die sie auch verfügt. Hier kommen wir bereits am Ende an, denn niemand kann von sich behaupten, daß er legitimierter Eigentümer und Rechteinhaber von der Natur, dem Planeten, den Tieren, Bäumen, Wasser, Menschen, Pflanzen usw. ist. Alle die etwas gegensätzliche behaupten sind Lügner, die eine Fiktion erschaffen haben.
 
[Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt.]

 
Doch schauen wir einmal zurück. Viele Dörfer und Städte feiern den Tag ihrer ersten urkundlichen Erwähnung. Die meisten Urkunden wurden in den Jahren 800 bis 1200 gefertigt und gehen fast immer auf eine Schenkung zurück, die die katholische Kirche, ein Kloster oder eine sonstige katholische Einrichtung erhalten hat. An dieser Stelle behaupte ich, daß diese Urkunden auf eine Fiktion hinweisen, die erschaffen wurde, um sich nicht vorhandene Rechte zuzubilligen. Fortan galt die katholische Kirche als Eigentümer des Landes.

 
Landrechte werden von der Kirche jeweils auf 99 Jahre als so genannte Erbpacht vergeben.

 
„Bei der Erbpacht waren das Eigentumsrecht und das Nutzungsrecht dauerhaft voneinander getrennt. Das Nutzungsrecht bestand aus einem veräußerlichen und vererblichen dinglichen Recht gegen Verpflichtung zu bestimmten Leistungen.
 
Bei Antritt der Erbpacht (auch: Erbstand, Erbbestand, Erblehen) zahlte der Erbpächter (auch: Erbbeständer, Grundhold, Erbmeier, Erbrechter, Erbzinsmann) an den Grundeigentümer (auch: Erbverpächter, Vererbpächter) ein Erbbestandsgeld (auch: Erbstandsgeld), das eine Art Kaufgeld für das ihm überlassene Inventar bildete. Alljährlich hat er eine Rente (Kanon, Erbzins) in Naturalien (Naturalzins) oder Geld oder als Geldzins in Roggenwert zu entrichten. Der Erbpächter war in der Regel verpflichtet, auf dem Gute zu wohnen, hatte dasselbe in gutem Zustand zu erhalten und durfte es nur mit Genehmigung des Obereigentümers unterteilen.

 
Wenn der Vertrag oder die gesetzliche Erbordnung nichts anderes bestimmte, konnte der Erbpächter das Gut frei veräußern, verpfänden und vererben. Die Genehmigung zur Verpfändung musste der Grundherr erteilen, wenn die Verpfändung zum Vorteil des Gutes diente. Das Gut ging im Erbgang ungeteilt auf den Anerben über, der zur Anerkennung ein Laudemium, Mortuarium (Lehnware) an die Grundherrschaft zu entrichten und von dieser einen Leihebrief einholen musste. Jedoch waren Erben in absteigender Linie bzw. die Nachkommen von der Entrichtung der Besitzveränderungsabgabe gewöhnlich befreit. Starb die Familie des Erbpächters aus, so fiel das Gut an die Grundherrschaft zurück. Bei schlechter Wirtschaft oder jahrelanger Versäumnis der Zinszahlungen konnte der Obereigentümer den Erbpächter entsetzen (abmeiern).

 
Der Erbpächter konnte das Gut für die Dauer des Nutzungsrechts mit Servituten belasten und das Gut frei benutzen. Eine Begrenzung bestand nur insofern, als es zu keiner Verschlechterung des Gutes kommen durfte. Das preußische allgemeine Landrecht (ähnlich das österreichische Recht) unterschied zwischen der Erbpacht und Erbzinsleihe. Solche unwiderrufliche Landleihen gegen festen Zins kamen früher in deutschen und in andern Ländern häufig vor (in der Provinz Groningen unter der Bezeichnung beklemmrecht).

 
Die Erbpacht unterschied sich von der Zeitpacht dadurch, dass sie nicht mit dem Tod des Pächters (Schupflehen) oder nach Ablauf einer gewissen Zeit erlosch oder gekündigt werden konnte (Freistift), sondern auf die Erben und Nachfolger des Erbpächters überging. Da die Erbpacht dem freien Eigentum ziemlich nahestand, war das Verhältnis für die Bewirtschaftung der Güter weit zuträglicher, als das der Zeitpacht, bei welchem der Pächter meistens nur nach dem größtmöglichen Ertrag in der kürzesten Zeit strebte und an der Verbesserung der Güter nur wenig Interesse hatte.

 
Unterarten des Erbpachtrechts waren das Büdnerrecht, d.h. das Erbpachtrecht an kleinen, noch landwirtschaftlich selbständig benutzbaren Grundstücken, und das Häuslerrecht, das Erbpachtrecht an hauptsächlich für die Sesshaftmachung landwirtschaftlicher Arbeiter bestimmten Hausstellen (Haus, Hof, Garten).“ Wikipedia

 
Fürsten, Könige und Kaiser erhalten Ihre Titel von der katholischen Kirche und werden von dieser gekrönt, womit auch immerzu die Landrechte vergeben werden, begrenzt auf 99 Jahre. (vergl. Canonisches Recht)
 
Bedeutend sind dabei die drei Kronen, die Päpstlichen Bullen welche den Herrschaftsanspruch näher definierten und insgesamt festigen sollen.

Bulle Unam Sanctam
  
Schon im Jahre 1302   erließ Papst Bonifatius VIII. die Bulle Unam Sanctam, in welcher er verordnete, daß alle   Lebewesen dieses Planeten dem Papst unterworfen sind. Der Papst hat sich zum Herrscher der Welt erkoren und beanspruchte dadurch die   Kontrolle über die gesamte Erde.

  
Bulle Romanus Pontifex
  
Im   Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle Romanus Pontifex, daß das neugeborene Kind von allem Recht auf   Eigentum getrennt wird.

        
  
Hat   sich zum "Herrscher der Welt" erkoren: Papst Bonifatius VIII.

       
Das bedeutet nicht weniger, als daß man dem Menschen gleich nach seiner Niederkunft sein Recht auf Eigentum abspricht. So auch das Recht ein Haus oder Grund und Boden als Eigentümer zu besitzen. Ihm wird lediglich ein Nutzungsrecht (Niesbrauch) eingeräumt, für das er Abgaben zu leisten hat (Grundsteuer). Daher kann eine Institution auch in das Vermögen Pfänden, wenn die Institution dies für angemessen hält

 
Bulle Aeterni Regis
 
Im Jahre 1481 erließ Papst Sixtus IV. durch die Bulle Aeterni Regis (in etwa »Ewige Herrschaft« oder »Ewiger Besitz des Herrschers«), daß das Kind der Rechte auf seinen Körper beraubt wird. Mit dieser Bulle hat man den Menschen von seiner Niederkunft an zu ewiger Knechtschaft verdammt. Kein Recht am eigenen Körper, welches man in der Praxis durch Zwangsmaßnahmen wie Impfpflicht, Bluttests, Überprüfung der Geschäftsfähigkeit, Kindesentzug und vielem mehr erkennen kann.
 
 
Einberufungsbulle
 
Die dritte Krone wurde in Form der päpstlichen Einberufungsbulle von Papst Paul III. im Jahre 1537 besiegelt, in welcher die römisch-katholische Kirche Anspruch auf die Seele des Kindes erhebt.

 
All das ist natürlich Fiktion, Spinnerei von Menschen, die herrschen wollen, über andere Lebewesen.
 
Es liegt an den Menschen selbst, ob sie diese Fiktionen indes Spinnereien mittragen und sich als Untertanen diesem perfiden System fügen oder eben nicht.

 
Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes im Gefolge der Französischen Revolution erheblich verändert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue Staaten.
 
Unter der Leitung der katholischen Kirche wurden neue Erbpachtrechte an die politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten vergeben, so genannte Lizenzverträge geschlossen
         
        
  


Zinnmedaille 1814 mit den   Büsten der beteiligten Monarchen und Feldherren, die sich um die Weltkugel   mit der Göttin Viktoria (Göttin des Sieges) mit Lorbeerkranz - ein Symbol und eine Insigne für   eine besondere Ehre oder Auszeichnung, insbesondere für einen Sieg oder einen   besonderen Erfolg sowie einem Septer einer Insignie als Zeichen der   politischen Zusammenhängen und Herrschaftszeichen.

       



Nach 99 Jahren endeten die Erbpachtverträge und es folgte der 1. Weltkrieg, mit der Folge, daß die Monarchien größtenteils abgeschafft wurden und an ihrer Stelle juristische PERSONEN in Form von Vereinen, nicht Regierungsorganisationen, indes Parteien traten. Die Monarchien, die weiterhin bestehn durften, mußten ihre Verfassungen ändern, damit ein Parlament von nun an die politischen und gesetzgeberische Kompetenz besaß.  Der 11. November 1918 kann als das Datum angesehen werden, an dem die neuen Erbpachtverträge in Kraft traten. Demnach enden die Verträge zwischen der katholischen Kirche (Heiliger Stuhl) und der Parteiendiktatur (BUND) im Jahr 2017.
 
Das ist der wahre Grund für den nun anstehenden Krieg und den Verlust des Besitzes (Hypothese). Denn nur aus dem Chaos kann eine neue Weltordnung entstehen, ohne daß die Menschen erfahren, was der wahre Hintergrund für die zu erwartende Enteignung ist. Schließlich muß die Wahrheit unterdrückt und vertuscht werden, denn wo kämen wir hin, wenn die Menschen immerzu wüsten, was die wahren Ursachen von Konflikten und Auseinandersetzungen sind- der Herrschaftsanspruch der Priester.
 
Gerne können Sie, liebe Leser, Grundbuchabschriften, Mutterrollen, Katasterauszüge, Auszug oder Kopie aus dem Liegenschaftskataster sowie Lagepläne mit oder ohne Sigel und beglaubigter Unterschrift besorgen, doch das wird nichts an dem Großen und Ganzen etwas ändern. Ändern wird sich nur etwas, wenn der Mensch sich seiner Stärke bewusst wird und nicht mehr als Sklave, also Befehlsempfänger, Soldat und Vollzugs“beamter“ etc. tätig sein wird, sich also nicht für Politiker oder Kirchenmänner instrumentalisieren läßt.
 
 
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine gute Zukunft, auf daß wir die geeigneten Instrumente finden, daß sich eine neues, lebenswertes System entwickelt und es keine Wiederholung der letzten 2000 Jahre sein wird- ein altes Herrschaftsprinzip in neuen Kleidern. Ihr Arne Freiherr von Hinkelbein
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