Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Bundesrepublik Deutschland
(Verfasst am 23. Juli 2020 von Arne Freiherr von Hinkelbein)


Nacht dem 2. Weltkrieg wurde das besetzte „Deutsche Reich“ sukzessive einer deutschen Verwaltung übergeben, um die wachsenden Aufgaben von der Militärregierung hin zu einer geordneten Struktur zu einer Treuhandverwaltung als „Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF)“, zu überführen. Zunächst schlossen die drei Westalliierten ihre Basatzungszonen unter dem Namen „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG)“ zusammen. Als Regelwert für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, welches den Namen „Bundesrepublik Deutschland“ erhielt, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, in dem die Ausgestaltung einer Staatssimulation (Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen) festgeschrieben wurde, eingeführt.

Das "Vereinte Wirtschaftsgebiet", die drei westlichen Besatzungszonen, waren nur ein Teil des besetzten Staates mit dem Namen "Deutsches Reich". Folglich konnte das Wirtschaftsgebiet nicht ohne Zustimmung des Volkes aus dem Gesamtstaat herausgetrennt werden und ein neuer Staat gegründet werden. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) gestattet einer Besatzungsmacht ein solches Vorgehen nicht!
Da das Grundgesetz nur für das "Vereinte Wirtschaftsgebiet" als öffentliches Recht eingesetzt wurde, musste ein Geltungsbereich definiert werden der im Art. 23 festgeschrieben wurde und wie folgt lautete:

"Artikel 23. [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Hier hat nicht das "Deutsche Volk" sich konstituiert, sondern die Besatzungsmächte haben durch Zwang einen Herrschaftsapperat zu schaffen versucht, der einem fremden Gebieter zur Verfügung steht. Hier hat sich der Teil eines Volkes unter Fremdherrschaft und deren Anerkennung organisiert, einer „Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF)“, in der die Fremdherrschaft die übergeordnete legitimierte Gewalt bildet. Das Völkerrecht (HLKO) gestattet einen solchen Eingriff in innerstaatliche Belange nicht. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) als Vertragswerk verbietet eine dauerhafte intervenistische Maßnahme als Dauererscheinung. Nur wo der Wille eines Volkes nicht durch eine Fremdbestimmung der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten Sinn demokratisch geboren. Die OMF ist treuhänderisch tätig. Sie darf in Rahmen der gewährten Rechte tätig sein, unter dem Vorbehalt, daß die Alliierten die Fülle der Gewalt wieder an sich nehmen. Die gewährte Autonomie ist eine Autonomie auf Widerruf.

Auf Geheiß der USA als "Hauptsiegermacht" und SHAEF-Gesetzgeber wurde dieser Artikel 23. GG mit Wirkung zum 29. September 1990 aufgehoben. Damit verlor dieses "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" seine Gültigkeit als "öffentliches Recht". Im Rahmen einer Vertragsfreiheit kann das GG aber dennoch als nunmehr "herrenloses Recht" jederzeit als Vertragsgrundlage herangezogen werden- für private Verträge!

Die Staatssimulation als „Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF)“ mit dem Namen BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND war noch nie ein Staat und auch keine Körperschaft, sondern immerzu eine Treuhand, die im Auftrag der Alliierten die "Vereinigte Wirtschaftszonen" verwaltet hat und dies noch immer tut! Die Treuhand ist damit keine öffentlich- rechtliche Einrichtung mit hoheitlichen Befugnissen, sondern ein privatrechtlicher Gewerbebetrieb, ein Verein oder NGO, wie immer man sie nennen mag. Durch Verträge mit den Alliierten wurde die Ostzone mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" zugeordnet, was aber noch immer nicht die Wiedervereinigung Deutschlands zur Folge hatte. Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen von 1913, denn 1914 begann mit dem 1. Weltkrieg das Deutsche Dilemma welches bis zum heutigen Zeitpunkt fortbesteht.

Damit ist erkennbar, daß die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND zu keinem Zeitpunkt ein Hoheitsträger mit hoheitlichen Aufgaben, sondern schon immer ein privatrechtliches Verwaltungskonstrukt, ohne Gründungs- bzw. Geburtsurkunde und ohne Körperschaftsurkunde, also eine Fiktion (Erdichtung) war. Fiktion ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werde. Daher benötigt die BRD auch PERSONALAUSWEISTRÄGER (Strohmann) als "Mitglieder", da nur mit dieser "Clubkarte" ein Mensch zu Leistungen des privatrechtlichen Verwaltungskonstrukts mit Namen BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Zugang erhält. Der PERSONALAUSWEIS ist der Identitätsnachweis für die Geburtsurkunde (Strohmann), die der Standesbeamte des BUNDESLANDES erschaffen hat und damit Eigentum des BUNDES ist [vgl. Art. 7 und 10 BGBEG]. Man bezeichnet diesen Vorgang in der Juristerei als "Fiktionstheorie": Sie ist die Theorie zur juristischen PERSON (Geburtsurkunde, Strohmann), die  davon ausgeht, daß für die Zuordnung "herrenloser Rechte" die juristische PERSON durch Fiktion geschaffen werden müsse. Der Strohmann ist die Fiktion!

Bundeswehr-Soldaten

Bundeswehr-Soldaten sind in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis  zum BUND und mangels Staatlichkeit in der Statusgruppe eines Söldners , der ein gegen Bezahlung (Sold) angeworbener, zumeist zeitlich befristet dienender und durch Vertrag gebundener Soldat.

Söldner werden nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen (vgl. Art. 47 Abs. 1 I. Zusatzprotokoll). Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Sie können für die Teilnahme am bewaffneten Konflikt nach nationalem Recht oft schwer bestraft werden.

POLIZEI

Dass Bundesland Bayern hat im Jahr 2006 einen Eintrag ins Markenregister im Auftrag aller Länder erwirkt. Die BUNDESLÄNDER haben Lizenzverträge zwischen dem Bundesland Bayern als sog. Lizenzgeber und Inhaber der deutschen Markenregistrierung 302 43 782, Wort: POLIZEI, und dem Bund und den anderen Bundesländern geschlossen.

Die POLIZEI ist ein privater Sicherheitsdienst (auch Wachdienst, im deutschen Sprachraum auch verbreitet ist der englische Begriff Security) und ist ein Exekutivorgan des BUNDES und ein Sammelbegriff für Dienstleistungen des Bewachungs- und Überwachungsgewerbes. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in dem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ die Aufgaben, die so genannte öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder einem gesetzlichen Verbot unterliegen.


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