Einkommenssteuer - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Einkommenssteuer
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Dabei handelt es sich bei der AO gar nicht um ein Gesetz – sie ist eine Ordnung. Eine Ordnung soll Ordnung in etwas hineinbringen, das bereits existiert. Eine Ordnung bedarf immer einer Ermächtigungsgrundlage, auf die sie aufbauen kann. In keinem Fall bildet eine Ordnung selbst eine Ermächtigungsgrundlage. Daher stellt sich die Frage, wo wir die Ermächtigungsgrundlage auf deren Grundlage die AO aufbaut finden? Die Antwort ist– nirgendwo!

Spätestens hier muß jedem Bürger bewußt sein, daß seine Steuerzahlung an ein Finanzamt eine Schenkung ist – eine freiwillige Abgabe!!!!

Kein Steuersachverhalt- keine Steuerpflicht- keine Zuständigkeit

Beim Einkommenssteuergesetz (EStG) handelt es sich um ein NAZI-Gesetz aus der Zeit Adolf Hitlers. Das EStG findet seinen Ursprung am 16.10.1934, basiert auf der Reichtstagsbrandverordnung vom 28.09.1933 sowie dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933.

Die gesamte Gesetzgebung des Usurpators Adolf Hitler fand mit seinem Ableben und dem Ende der Regierung Adolf Hitler gemäß „Neuem-Staatsrecht“ ihr Ende und verlor damit ihre Gültigkeit.

Nazi-Gesetze wurden dann auch von den Alliierten für Ungültig bzw. für aufgehoben erklärt und ihre Anwendung unter Strafandrohung verboten durch:

1. Den Erklärung des Obersten Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte, General David Eisenhower, am 18.09.1944das Kontrollratsgesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates vom 20.09.1945 und

3. Die Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt 06.01.1947

mit Bindewirkung für alle Besatzungszonen sowie innerdeutsche Gerichte und Verwaltungsinstanzen.

Im 2. BMJBBG am 27.11.2007 wurde gemäß § 2 des Art. 4 das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt womit der rechtliche Zustand der Militärregierung von 1945 wieder hergestellt ist.

Im SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. III (4) heißt es: Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.

Und weiter geht es mit

Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art. III. „Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.“

Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26. Mai 1952] fort.

Da Deutschland nach wie vor unter Kriegsrecht steht, sind Zuwiderhandlungen gegen die Militärregierungsgesetze und die Anwendung von NAZI-Gesetzen gegen die Deutsche Bevölkerung als Kriegsverbrechen zu werten.

Dr. Gregor Gysi (Die Linke) hat im Bundestag am 18.11.2013 über die mangelnde deutsche Souveränität dazu Stellung genommen.

Quelle: Deutscher Bundestag

http://www.youtube.com/watch?v=hp0FVvpfbFU (Gysi: „Ich bin dieses Duckmäusertum sowas von leid")

Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.

Auch wir sind es Leid unter Anwendung von NAZI-Gesetzen durch s.g. bundesdeutsche Behörden und Verwaltungen“ genötigt zu werden, gegen geltendes Recht verstoßen zu müssen und uns zwangsweise einer NAZI Ideologie zu unterwerfen. Dabei gilt: „Das gewaltsame Durchsetzen nichtiger Verwaltungsakte erfüllt den Tatbestand der Folter.“


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