Geld- seit
dem Jahr 1923 gibt es kein Geld mehr!
(Von Arne Freiherr von
Hinkelbein vom 21. Mai 2017)
Seit
dem Jahr 1923 gibt es kein Geld mehr! Wie kommt das? Hat sich schon einmal
jemand gefragt, warum man sich bei der Ermittlung des Wohngebäudewertes für die
Gebäudeversicherung auf ein Fixjahr –
nämlich 1914 – geeinigt hat, von dem aus über den vom
Statistischen Bundesamt ermittelten sogenannten Baupreisindex für jedes
einzelne Jahr der entsprechende Wert des Gebäudes berechnet werden kann?
Die
Antwort ist einfach und auch plausibel. Im Jahr 1914 begann der erste Weltkrieg
und als Zahlungsmittel gab es die so genannte Goldmark- eine Münze aus 900ter
Feingold oder Silber. Eine Mark entsprach 0,358423 oder 1000⁄2790 Gramm Feingold.
10 Mark (3,58 g Feingold) entsprechen heute 138,50 Euro. Das Geld von damals
hat noch heute seinen ursprünglichen Wert. Keine Inflation, keine Abwertung, da
das Geld einen intrinsischen Wert
besitzt und somit Waren gegen Waren getauscht werden, wie es im Kaufmannstum
üblich ist- tausche Gold gegen Ware.
Heute gibt es nur noch Geldersatzmittel, so genannte
Geldsurrogate. Geldsurrogate sind Zahlungsversprechen, wie Schecks,
Inhaberschuldverschreibungen, Schuldscheine, Bank-Noten, Wechsel, indossierbare
Wertpapiere. All diese Geldsurrogate werden Wertpapiere genannt, obwohl sie im
Grunde wertlos sind. Denn es werden Zahlungsversprechen geleistet, die niemals
eingelöst werden müssen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Warum
müssen diese Zahlungsversprechen niemals eingelöst werden? Die Antwort lautet:
„Da alle Staaten und Banken im verschleierten Insolvenzmodell agieren.“ Im Jahr
1933 waren die USA und die Banken Zahlungsunfähig. Um wieder Handlungsfähig zu
werden, beschloß man den Notstandsakt, die „House Joint Resolution 192 Bill“ (HJR 192) vom 05. Juni 1933. Seit dieser Zeit „bezahlt“ die
Welt mit Zahlungsversprechen, die dann einzulösen sind, wenn Banken und Staaten
wieder liquide, also Zahlungsfähig werden und die Insolvenz aufgehoben wird.
Eine solche Konstellation ist jedoch ausgeschlossen, so daß dieses aktuelle Szenario
ein Verfallsdatum besitzt, mit ungeahnten Folgen, das in einer weltweiten
Katastrophe endet. Im Jahr 2014 wurden 56 Milliarden 800 Millionen Zahlungsversprechen
gehandelt ohne die „Bargeldbestände“.
Genormt sind die Angaben, die ein Wertpapier-
Geldsurrogat aufweisen muß, damit es als solches anerkannt wird. Die Grundlage
bildet hierbei das Abkommen über die Vereinheitlichung
des Wechselrechts vom 7. Juni 1930 zu Genf. Schweizer
Franken und EZB-Euro-Papiergeld weisen keinerlei Merkmale des „Genfer Abkommens“
auf, so daß diese keine Wertpapiere indes Geldsurrogate sind. Es sind
allenfalls Tauschmittel ohne Wert, da keine Haftung für diese Papiere hinterlegt
ist. Das Bezahlen mit Schweizer Franken oder
EZB-Euro-Papiergeld ist im Grunde
Betrug, da diese einem ungedeckten Wechsel entsprechen und das Bezahlen mit
ungedeckten Wechseln eine strafbare Handlung darstellt. Im Grunde kann niemand
seine Verbindlichkeiten bezahlen, sondern nur begleichen. Die Bürger sind in
diesem System die Kreditoren/Gläubiger der „Staaten“ und Banken, nicht die
Schuldner.
Nur
Geld, welches einen intrinsischen Wert aufweist, ist Geld. Alles andere sind
Geldersatzmittel, Geldsurrogate.