Europawahl 2014 - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Europawahl 2014

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Europawahl 2014: Wer darf wählen, Einwohner oder Bürger?

Autor: Arne F.v. Hinkelbein 16. Mai 2014

Alles dreht sich in diesen Tagen um die Europawahl 2014 am 22. bis 25. Mai 2014. In eiligen Aufrufen versuchen die Parteien die Menschen in Europa durch Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen, durch Sondersendungen a la WISO davon zu überzeugen, doch zur Wahl zu gehen. Die Legitimation der Gewählten ergibt sich schließlich nur aus der Anzahl der Bürger, die den Gewählten ich Stimme übertragen. Würden die Bürger ihre Stimmabgabe verweigern und diese Stimme nicht übertragen, so entfiele den Gewählten bzw. "Nichtgewählten" die Legitimation. Der Bürger wäre wieder gezwungen sich selbst zu verwalten.

Daher wird auch nicht davor zurückgeschreckt, ein Horrorszenario zu entwickeln, z.B.WISO Sondersendung am Montag 12.05.2014 ZDF, um mit dem Mittel der Angst, die Menschen zu den Wahl-Urnen zu bewegen und damit ihre Stimme wieder für weitere 4 Jahr zu beerdigen, abzugeben. Selbstverständlich auch an Personen, die sie nicht gewählt haben. Schließlich haben sich die Wähler dann mit ihrer Wahlteilnahme damit einverstanden erklärt, auch im Falle des Unterliegens, sich der Mehrheit der Wähler anzuschließen.

Doch stellt sich die Frage, wer denn in Deutschland nach den geltenden Gesetzen wählen darf. Bereits der Bundeswahlausschuß unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Freitag, 14. März, wich in seiner ersten Sitzung zur Europawahl dieser Frage aus (https://www.youtube.com/watch?v=695iNvjLhZo).

Wahlberechtigt sind in Deutschland nach den geltenden Gesetzen ausschließlich Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und das sind ausschließlich nur Bürger und keine Einwohner. Einwohner verfügen nicht über die Rechte, zu einer Wahl zugelassen zu werden. Wie kommt das, und wie unterscheiden sich Einwohner, die im Melderegister eine Stadt oder Gemeinde geführt werden, von Bürgern?

Es handelt sich bei Einwohner oder Bewohner um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Ansprüche zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruhen die in Deutschland geltende Meldegesetze, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.


Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, "wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen läßt, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird." Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. (Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Ansprüche. Diese Rechte und Ansprüche ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Ohne gelben Staatsangehörigkeitsausweis gilt eine Person formaljuristisch als Ausländer- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 2 und begründet damit die Rechtsstellung eines Einwohner, mit Nichten die eines Bürgers.

Einwohner sind nicht im Besitz von "Bürgerlichen Rechten", da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich in der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen.

Einwohner, auch solche mit Bundespersonalausweis oder mit deutschem Reisepaß gelten nach § 2 Ausländergesetz als Ausländer, solange, bis der Staatsangehörigkeitsausweis erworben wurden und die Person im ESTA-Register, Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, im Bundesverwaltungsamt eingetragen und geführt werden. Aktuell sind das zur Zeit ca. 3,9 Millionen Menschen.

3,9 Millionen Bürger dürfen gemäß den Gesetzen Deutschlands an der Europawahl teilnehmen. Werden indes auch Einwohner zur Wahl zugelassen, so handelt es sich um Wahlbetrug. Die Folge ist, daß die Wahlen ungültig und nichtig sind, ohne jegliche Wirksamkeit und ohne Rechtsfolgen, auch im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der EU.


Doch auch bei den 3,9 Millionen Bürgern kommen Einschränkungen hinzu, wenn diese im Besitz eines Bundespersonalausweises sind! Dann sind auch solche Personen von der Wahl ausgeschlossen.

Mit der freiwilligen (gesetzlich nicht vorgeschrieben) Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden "Bürgerlichen Rechte" und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft "Der Bund" ist, der im Auftrag der Militärregierung, die drei westlichen Besatzungsmächte, Deutschland (west) verwaltet.

Mit dem Verzicht auf seine "Bürgerlichen Rechte" verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die "Staatenlosigkeit" eintritt. Die Staatsangehörigkeit wird fortan als "DEUTSCH" ausgegeben.

Im Gesetz zum Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen - Artikel 27. verpflichten sich die Vertragsstaaten, jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, einen Personalausweis auszustellen.

Die Rechtsfähigkeit von Personen wird in Ausweisen und Pässen wie folgt dargestellt:

Capitis Diminution Minima
Occurs when a man's family relations alone were changed
(Petra Mustermann) - Geringste Einschränkung von Rechten- freier Bürger

Capitis Diminution Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Petra MUSTERMANN) - Bürgerrechte verloren aber in Freiheit

Capitis Diminution Maxima
Occurs when a man's condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.
(PETRA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren

Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung).

Daß dies ohne Wissen der Betroffenen geschieht, davon ist auszugehen, denn über die Rechtstellung von Personen werden die Menschen getäuscht.

Fazit: Die EU Wahl ist eine große Show, ohne rechtliche Bedeutung. Sie dient der Kontrolle der Menschen und täuscht eine Scheinlegalität vor.

"Die wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, daß aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird. Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne zu mutmaßen, daß das System ihren Interessen feindlich ist."

Zitat Gebrüder Rothschild, 1863


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