Grundgesetz für die BRD - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(Verfasst am 23. Juli 2020 von Arne Freiherr von Hinkelbein)


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) war die Ordnung des, von den drei Westalliirten besetzten westlichen Deutschlands, mit dem Namen "Vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt. Es wurde von allen deutschen Landtagen in den drei Westzonen mit Ausnahme des bayerischen angenommen. Eine Volksabstimmung gab es mithin nicht. Dies und der Verzicht auf die Bezeichnung als „Verfassung“ sollte den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und der mit ihm gegründeten Bundesrepublik Deutschland betonen. Der  Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich  fortbestehe und eine neue Verfassung für den Gesamtstaat daher nur von allen Deutschen oder ihren gewählten Vertretern beschlossen werden  könne. Weil die Deutschen in der Sowjetischen und polnischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland aber gehindert waren mitzuwirken, sollte für eine Übergangszeit ein „Grundgesetz“ als „Organisation der Fremdbestimmung" vorläufige Westdeutschlands“ geschaffen und verfasst werden. Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 Bestandteil der Bundesrepublik und kam damit in den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Zu keinem Zeitpunkt wurde daran gedacht, das Grundgesetz als Verfassung Deutschlands zu etablieren, da es rechtlich unmöglich war. Denn eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seine politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm eines Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz, ohne auf einen dritten zurück geführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu hin, bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes, als die in Rechtsform gebrachte Verwirklichung der Freiheit eines Volkes. Nichts darf ihr im Widerspruch stehen. Im Zweifel gilt der Wortlaut des Verfassungstextes. Darin liegt ihr Pathos. Seit 1918 war und ist das "Deutsche Volk" zu keiner Zeit frei und das "Deutsche Staatsgebiet" frei von Besatzungsmächten, sondern immerzu zum Gehorsam der Fremdmächte verpflichtet. Seit 1918 wird Deutschland fremdbestimmt.

Das "Vereinte Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG)", die drei westlichen Besatzungszonen, waren nur ein Teil des besetzten Staates mit dem Namen "Deutsches Reich". Folglich konnte das Wirtschaftsgebiet nicht ohne Zustimmung des Volkes aus dem Gesamtstaat herausgetrennt werden und ein neuer Staat gegründet werden.

Daher hat nicht das "Deutsche Volk" sich konstituiert, sondern die Besatzungsmächte haben durch Zwang einen Herrschaftsapperat zu schaffen versucht, der einem fremdem Gebieter zur Verfügung steht. Hier hat sich der Teil eines Volkes unter Fremdherrschaft und deren Anerkennung organisiert, einer „Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF)“, in der die Fremdherrschaft die übergeordnete legitimierte Gewalt bildet. Das Völkerrecht (HLKO) gestattet einen solchen Eingriff in innerstaatliche Belange nicht. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) als Vertragswerk verbietet eine dauerhafte intervenistische Maßnahme als Dauererscheinung. Nur wo der Wille eines Volkes nicht durch eine Fremdbestimmung der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten Sinn demokratisch geboren. Die OMF ist treuhänderisch tätig. Sie darf in Rahmen der gewährten Rechte tätig sein, unter dem Vorbehalt, daß die Alliierten die Fülle der Gewalt wieder an sich nehmen. Die gewährte Autonomie ist eine Autonomie auf Widerruf.

Folglich muß zwingend der Teil Deutschlands in dem "Gesetz" benannt werden, indem das Gesetz (Grundgesetz) seine Anwendung finden soll, denn aufgrund der Besatzungs-Strukturen konnte das Grundgesetz nicht für das gesamte "Deutsche Reich" Anwendung finden. Der Geltungsbereich für das Grundgesetz wurde in Art. 23 festgeschrieben, der wie folgt lautete:

"Artikel 23. [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Auf Geheiß der USA als "Hauptsiegermacht" und SHAEF-Gesetzgeber wurde dieser Artikel 23. GG mit Wirkung zum 29. September 1990 aufgehoben. Damit verlor dieses "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" seine Gültigkeit als "öffentliches Recht". Im Rahmen einer Vertragsfreiheit kann das GG aber dennoch als nunmehr "herrenloses Recht" jederzeit als Vertragsgrundlage herangezogen werden- für private Verträge!

Ist mit diesem Rechtsakt die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND als Staat erloschen? Dem sei gesagt, die BRD war noch nie ein Staat, sondern immerzu eine Treuhand, die im Auftrag der Alliierten die "Vereinigte Wirtschaftszonen" verwaltet hat und dies noch immer tut! Die Treuhand ist damit keine öffentlich- rechtliche Einrichtung und keine Gebietskörperschaft, sondern ein privatrechtlicher Gewerbebetrieb, ein Verein oder NGO, wie immer man sie nennen mag. Durch Verträge mit den Alliierten wurde die Ostzone mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" zugeordnet, was aber noch immer nicht die Wiedervereinigung Deutschlands zur Folge hatte. Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen von 1913 sowie Teile der Antarktis mit dem Namen "Neuschwabenland", denn 1914 begann mit dem 1. Weltkrieg das Deutsche Dilemma welches bis zum heutigen Zeitpunkt fortbesteht.

Ist die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ein Hoheitsträger? Die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ist und war zu keinem Zeitpunkt ein Hoheitsträger mit hoheitlichen Aufgaben, sondern schon immer ein privatrechtliches Verwaltungskonstrukt, ohne Gründungs- bzw. Geburtsurkunde und ohne Körperschaftsurkunde, also eine Fiktion (Erdichtung). Fiktion ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werde. Daher benötigt die BRD auch PERSONALAUSWEISTRÄGER als "Mitglieder", da nur mit dieser "Clubkarte" ein Mensch zu Leistungen des privatrechtlichen Verwaltungskonstrukts mit Namen BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Zugang erhält. Der PERSONALAUSWEIS ist der Identitätsnachweis für die Geburtsurkunde, die der Standesbeamte des BUNDESLANDES erschaffen hat und damit Eigentum des BUNDES ist [vgl. Art. 7 und 10 BGBEG]. Man bezeichnet diesen Vorgang in der Juristerei als "Fiktionstheorie": Sie ist die Theorie zur juristischen PERSON (Geburtsurkunde), die  davon ausgeht, daß für die Zuordnung "herrenloser Rechte" die juristische PERSON durch Fiktion geschaffen werden müsse.

Hierzu Weiteres unter Mensch und PERSON.




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