HAFTUNG - Arne Freiherr von Hinkelbein

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HAFTUNG

Alles was in der Öffentlichkeit stattfindet muß versichert sein. Dokumente, die in die Öffentlichkeit gebracht werden, müssen von dem Verantwortlichen unterschrieben [§126 BGB] und versichert sein, denn nicht unterschriebene Dokumente sind nicht versichert, da hier die Haftung verweigert wird. Ohne Versicherung tritt persönliche Haftung ein. Das anbringen eines Vermerkes wie:

„Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“ oder auch nur eine Paraphe (Nicht genug Merkmale, die sichere Authentifizierungsmerkmale aufweisen)

erfüllen den Tatbestand einer Täuschung und Urkundenfälschung, denn es handelt sich dabei um eine unechte Urkunde, die aus der Öffentlichkeit in die Öffentlichkeit gebracht wird und  womit eine Fehlvorstellung (Irrtum) durch nicht der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechende Umstände oder Sinneswahrnehmungen hervorgerufen werden, die zu einer falschen Auffassung eines Sachverhalts führen (Täuschung im Rechtsverkehr). „Zur Täuschung im Rechtsverkehr“ handelt, wer durch willentlichen Gebrauch der Urkunde einem anderen deren Echtheit vortäuscht und ihn damit zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlasst.

Das versenden von nicht unterschriebenen, versicherten öffentlichen Dokumenten ist Betrug bzw. versuchter Betrug, ein schändliches Verhalten, welches eine Schadenersatzpflicht erzeugt. Strafrechtlich ist die Täuschung eine unwahre und damit falsche Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen. Wer schuldet (auch eine Unterschrift) der haftet. Die Unterschrift ist eine Leistungspflicht.

Warum versendet die Verwaltung üblicherweise nicht unterschriebene Dokumente an PERSONEN? Weil stipuliert wird, daß die angeschriebene PERSON dem PERSONAL der Verwaltung/BUND zuzuordnen ist (Geburtsurkunde) und es sich damit um einen nicht öffentlichen indes internen Sachverhalt handelt. Mann nennt das staatlich-verwaltungstechnische Öffentlichkeit, in der alle PERSONEN Eigentum der Verwaltung sind.

Lösung: Eigene natürliche PERSONEN, Rechtskreise sowie formaljuristische Urkunden und Verträge erschaffen.


Textbeispiel zu Erlangung von Rechtssicherheit

Sehr geehrter…..

vielen Dank für Ihr Schreiben vom…………………………………

Leider läßt sich dieses Schreiben nicht mit Bestimmtheit einer PERSON zuordnen, so daß die latente Gefahr einer Verwechslung entstehen kann. Es ergeht daher der Antrag auf Auskunft darüber, für welche PERSON das mit Akzeptanz beigefügte Dokument bestimmt ist.

Antrag:

Es wird beantragt, daß die angeschriebene Behörde eine rechtsverbindlichen Erklärung darüber abgibt, ob das als Anlage beigefügte Dokument mit dem Betreff „                   „ vom ………….  welches an die PERSON „MAX MUSTERMANN“ gerichtet ist,  

1. an die juristische PERSON „MAX MUSTERMANN“ Sozialversicherungsnummer:          Standesamt F Nummer…….. oder

2. den Menschen, natürliche PERSON, Max aus dem Hause Mustermann (Staatskanzlei Nr. )

gerichtet ist, da eine zweifelsfreie Zuordnung zu einer der beiden, unter gleicher Adresse geführten PARTEIEN, nicht möglich erscheint.

Einer rechtsverbindlichen Auskunft wird binnen sieben Tagen entgegen gesehen. Die Verwaltung ist verpflichtet, den Antrag ordnungsgemäß zu bearbeiten und hierüber Auskunft zu geben. Mißachtung oder ignorieren des Antrags ist einen Entehrung, da der Antragsteller nicht würdig erscheint, in seinem Auskunftsbegehren ernst genommen zu werden.

Entenhausen, den ………………………
                                                                                                                  Hochachtungsvoll


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