Raum der Freiheitsrechte - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Raub der Freiheitsrechte
(von Arne Freiherr von Hinkelbein, 9. März 2021)

Es gibt Bundesbedienstete, die der irrige Vorstellung unterliegen, daß Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt! "Viele scheinen vergessen zu haben, daß der Bürger der alleinige Souverän dieses Landes ist. Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind nur die Diener dieses Souveräns." (Amtsrichter Thorsten Schleif)

Die Grundrechte der Verfassung sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt und binden den Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar [vgl. Art. 26 HV]. Die Verfassung läßt eine Einschränkung der Grundrechte nicht zu, was an dem Worten "binden" und  "unmittelbar" bestimmend zum Ausdruck kommt. Ein Diener des Souveräns hat nicht die Legitimation, eine einseitige Gewährung von verfassungsmäßigen Grundrechten des Souveräns mehr oder weniger beliebig entziehen und neu zu vergeben und sich auf diese Weise über den Souverän zu erheben.

Begriffe wie ‘Rückgabe‘ der Grundrechte durch Lockerungen“ oder „Privilegien“ nach einer Impfung sind Fehlvorstellungen über den Rang und den Vorrang der Grundrechte, welche als "verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt" anzusehen sind. Das Gremium, das über solche Eingriffe entscheidet ist nicht eine unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, sondern Ministerpräsidenten von Ländern und eine "Bundeskanzlerin", welches in der Verfassung nicht vorgesehen ist und über keinerlei Kompetenzen verfügt. Die Handlungen und Entscheidungen dieses Gremiums verbunden mit deren Durchsetzung mit Hilfe der Exekutivgewalt sind daher als revolutionäre Handlungen gegen die freiheitlich-demokratische-Grundordnung anzusehen [vgl. Art. 148 HV], und die Schuldigen sind zur Rechenschaft und der Strafverfolgung zu unterziehen [Art. 147 HV], sobald der verfassungswidrige Zustand wieder beseitigt ist.

"In der Bewusstseinslage der politischen Akteure und Teilen der Bevölkerung scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, daß die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen!“ [Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. Hans-Jürgen Papier]
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