Recht und Gesetz - die Staatsgewalt - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Recht und Gesetz - die Staatsgewalt
(Von Arne Freiherr von Hinkelbein - Michelstadt 27.10.2019)

 
 
Was ist Recht und was ist Gesetz unter Berücksichtigung der Natur, der Wahrheit und des Daseins? Hier eine Betrachtung des Autors:

Gesetze sind steht’s selbstausführend, ewig, unantastbar und unveränderbar- man spricht hier von Naturgesetzen. Ein Mensch ist nicht fähig Gesetze zu verabschieden, denn er kann weder ein Gesetz der "Schwerkraft" verabschieden noch aufheben.

Recht ist etwas grundsätzliches welches einem Individuum zu Eigen ist. In der Natur des Menschen, als ein geistiges Wesen göttlicher Abstammung, ist ihm das Recht zu atmen, zu Leben, an seinem Körper, die Benutzung seines Verstandes und sonstiger Fähigkeiten, seiner Lebensenergie, seiner Arbeits- und Schaffenskraft und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit grundsätzlich gegeben. Er ist Anspruchsträger dieser Naturrechte.
Kein Mensch oder eine Institution hat ein Recht, dem Menschen seine Naturrechte in Frage zu stellen oder sich diesen Rechten überzuordnen.

Der Mensch handelt steht’s privat, sodaß man auch von Privatrechten sprechen kann.

Eine Institution wie ein "Staat", eine Gemeinschaft von Menschen, besitzt keine Privatrechte (Naturrechte), denn er ist ein Vertragskörper, eine Korporation, etwas schriftlich Existentes wie eine Firma, ein vertraglicher Körper der Öffentlichkeit. Ein Vertrags-Körper wie ein Staat, eine juristische PERSON, kann keine Regeln aufstellen, die für die Menschheit in ihrem natürlichen Zustand verbindlich sind.

Ein Mensch kann seine privaten naturgegebenen Rechte wie eine Leistungspflicht oder einen Bond (Wertpapier) auf seine zukünftige Schaffens- und Ertragskraft mittels Vertrag auf einen "Staat" in die Öffentlichkeit übertragen, der diese Rechte dann treuhänderisch zu verwalten hat. Dafür bedarf es eines Treuhandvertrages, indem die gegenseitigen Vertragsrechte verbindlich geregelt werden. Daher setzt jede Leistungspflicht eines Menschen einen Vertrag voraus, dessen genauer Wortlaut die Vertragsparteien bindet und bis zur Kündigung einzuhalten gilt. Vertragsbruch entehrt den Vertragspartner und den Vertrag und erzeugt eine Leistungsverpflichtung (Schadenersatz).

Gibt der Mensch gewisse indes definierte Rechte an den Staat zu treuen Händen ab, so ist er Treugeber und zugleich der Begünstigte der Treuhand, denn der "Staat" ist von nun an verpflichtet, gemäß dem Treuhandvertrag zu handeln und dem Begünstigten dienlich zu sein, denn ihm sind alle Rechte zugeschrieben. Die Haftung obliegt dabei dem Treuhänder, also dem Staat als Eigentümer der übertragenen Rechte.

Innerbetrieblich kann ein Staat für seine Verwaltungsaufgaben statutare Akte beschließen. Nennt er die statutare Akte "Gesetze", so ist dies wohl zulässig aber irreführend, denn Gesetze sind steht’s selbstkontrahierend und bedürfen keiner Gewaltanwendung von Bediensteten zu ihrer Durchsetzung.

Das Einzige was dem Staat bisher gelungen ist, ist den Menschen und Begünstigten innerhalb der Treuhand zu überzeugen, daß er der NAME einer vom Staat erschaffenen PERSON ist. Damit gehört der NAME dem Staat und all das, was auf Rechnung und im Namen der PERSON erworben wurde. Das nennt man Titelrecht. Ein Titelrecht auf den erschaffenen NAMEN, um dann auf den Zugewinn ein Anrecht zu haben, damit Kredite abzusichern, die der Staat und Treuhänder für die Finanzierung seiner Verwaltung im Bankrott dauerhaft benötigt. Diese Kredite brauchen nicht zurückgeführt werden, weil der Mensch hinter der öffentlichen Fiktion immerzu Kreditwürdig ist. Nur die Zinsen machen der Treuhand Probleme, da diese im Regelfall nicht erwirtschaftet werden können. Daher muß der Staat, die Treuhand, andere Staaten oder Menschen berauben.

Eine kreative Ausdehnung seiner Treuhandrechte und einer einhergehenden Leistungspflichterweiterung, die den Menschen als Treugeber zu weiteren Leistungen verpflichtet, ist ohne Anpassung der Treuhandverträge nicht möglich, denn geschieht die Leistungsforderung einseitig, so stellt das einen Vertragsbruch (Treuhandbruch) dar. Ein Rechts- und Vertragsbruch erzeugt keine Leistungspflicht, da von Anfang an nichtig.

Was ist nun "Staatsgewalt"? Sind es die Gesamtheit aller Statuten, die Gesetze genannt werden oder Recht und Gesetz, oder Privatrecht oder Privatgesetz?

In einem "Staatsvertrag" muß der grundsätzliche Handlungsspielraum eines "Staates" definiert sein und die Grundrechte des Menschen ebenso. Sodann hat ein Funktionär des "Staates" einen Eid auf das Wohl der Begünstigten in Wort und Schrift zu leisten. Änderungen eines „Staatsvertrages“ sind nur durch die Eigentümer des Staates, sprich die in dieser Gemeinschaft verpflichteten Menschen möglich. Die Ausführungen vertraglicher Regelungen, die auf Grund eines Vertragswerks (Treuhandvertrag) vereinbart wurden, können als Staatsgewalt verstanden werden. Denn ein Vertrag definiert Recht und Recht wird nur durch Verträge definiert, weshalb er anhand dessen verifiziert werden kann.

Dabei stellt ein "Grundgesetz" eine Simulation des Landrechtes dar, daß dem Gemeinrecht gleichgesetzt ist und auf der Überlegenheit Gottes und dessen Gebotsrechten fußt - genauer gesagt, auf den Prinzipien, die seit Jahrhunderten etabliert sind und die diese beiden Rechtssätze anerkennen.

Nach dem Gemeinrecht ist der Mensch frei all das zu tun, was seiner Würde und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit entspricht solange er nicht gegen das Leben, die Freiheit oder das Eigentum von jemand anderem verstößt. Wird ein Mensch eines Vergehens angeklagt, so muß es im Gemeinrecht einen "Geschädigten" geben. Jeder Verstoß gegen das Gemeinrecht ist eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Ohne "Geschädigten" kein Vergehen.

Verletzung einer Anschnallpflicht, das nicht mitführen eines Ausweises, ein Verstoß gegen eine "Meldepflicht" oder eine "Abgabenordnung", können kein Vergehen nach dem Gemeinrecht sein, da es an einem Geschädigten mangelt. Jedoch können diese Maßnahmen als Leistungspflicht verstanden werden, für die sich der Mensch zu allererst vertraglich verpflichten muß, denn das Gemeinrecht kann keine Leistungspflicht erzwingen. Eine Leistungspflicht betrifft immerzu einen Vertrag (Treuhandvertrag), mit dem man sich selbst bis zur Kündigung bindet und dessen genauer Wortlaut einzuhalten ist.

Ein jeder Staatsbedienstete ist in der Funktion eines Mit-Treuhänders und vertraglich verpflichtet, dem Begünstigten dienlich zu sein. In der Rolle als Rechte- und Treugeber und als Begünstigter der Treuhand ist der Mensch in der Staatshierarchie in ehrenvoller ranghöchster Stellung und keiner Rechtsnorm des Staates unterworfen, denn er ist das Recht, und er hat seine definierten naturgegebenen Rechte gegebenenfalls auf den Staat mittels Vertrag übertragen.

Versucht ein Staatsbediensteter sich in bösartiger und betrügerischer Absicht auf illegale Weise den Verträgen zu entziehen, so spricht man von KORRUPTION. KORRUPTION ist die Handlung einer öffentlich tätigen oder treuhänderischen PERSON, die ihre Position oder ihren Charakter unrechtmäßig und vertragswidrig benutzt, um sich oder einer anderen PERSON einen Vorteil zu verschaffen, der gegen die vertragliche Pflicht und die Vertragsrechte anderer verstößt. U.S. v. Johnson (C.C.) 20 Fed. 082; Staat gegen Ragsdale. 59 Mo. App. 003; Wight v. Rindskopf, 43 Wis. 351; Worsham v. Murchison, 00 Ga. 719; U. S. v. Edwards (C. C.) 43 Fed. 07.
 
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