Reichsbürger wer oder was sind das - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Reichsbürger, wer oder was sind das?
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(von Arne Freiherr von Hinkelbein, 1. Nov. 2015)

In der Presse und in  Schulungen des "öffentlichen Dienstes" wird immer wieder von  Reichsbürgern geschrieben und gesprochen, die eigene Ausweispapiere  besitzen und im Grunde die BRD nicht anerkennen bzw. die Existenz der  Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen oder gar leugnen. Häufig  werden diese s.g. Reichsbüger an den rechten Rand bzw. als im rechten  Milieu tätige beschrieben. Dabei stellt sich die Frage, was ist der  "rechte Rand" oder was ist rechtes Milieu"? Dazu hat jeder Mensch eine andere  Sichtweise und soll auch nicht Thema dieses Aufsatzes sein. Zurück zu  Thema.  

Reichsbürger hat etwas mit  dem Reich und Bürgern zu tun. Die Niederlande, Dänemark, Norwegen und  Schweden sind zum Beispiel jeweils ein Königreich. Folglich sind die  Bürger dieser Länder Reichs-bürger, da sie Bürger in einem diese Königreiche sind. So heißt auch die Zentralbank von Schweden "Reichsbank".
Als Reichsdeutsche bezeichnet man  die zwischen 1918 und 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches  lebenden Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen. (Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)
Ausgeschlossen sind demnach alle  Reichs-deutschen von 1871 bis 1918. Im Reichs- und  Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 finden wir dann auch im §1 folgende  Erklärung:

§ 1. Deutscher ist, wer die  Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die  unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Inländer und damit Bürger waren  also solche Personen, die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat  des Deutschen Reiches inne hatten. Also Hessen, Bayern, Württemberger  etc.. Unmittelbare Reichsangehörige waren solche Personen, die in den  Deutschen Kolonien lebten. Unmittelbare Reichsangehörige waren oder sind  keine Bürger und verfügen nicht über bürgerliche Rechte, diese sind den  Staatsbürgern der Bundesstaaten vorbehalten.  

1934 am 5.02 wurde das RuStAG von  1913 zum StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz und entscheident von Adorf  Hitler verändert in dem er über die deutsche Staatsangehörigkeit vom  05.02. RGBl. IS 85 verordnete:

Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit  (Reichsangehörigkeit)

Am 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) folgte das Reichsbürgergesetz (RBG) das die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ teilte, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, „Angehörige rassefremden Volkstums“,[1] andererseits. Damit wurde faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten und Reichsangehörige mit geringeren Rechten.

Ab 1945 änderte sich das  politische Gesicht von Deutschland und es wurde 1945 das Grundgesetz u.  die DDR-Verfassung geschaffen. Doch es wurden keine neuen Staaten  geschaffen, sondern lediglich Verwaltungszonen- auch als Länder  bezeichnet.

"Das GG hat keine  Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern  hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und  Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften  der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.  
Im Parlamentarischen Rat wurde  eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA  Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern,  Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher  auch keine "Bundesangehörigkeit", aus der sich Rechte und Pflichten von  "Bundesbürgern" ableiten ließen.

Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem  Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht zwar  von der "Staatsangehörigkeit im Bunde", diese Formulierung ist aber im  Zusammenhang mit dem nunmehr aufgehobenen Artikel 74 Nr. 8 GG  ("Staatsangehörigkeit in den Ländern") und der verfassungsrechtlichen  Möglichkeit der Wiedereinführung des früheren dual-föderativen Systems  (Reichs und Landesangehörigkeit bis zur Verordnung über die deutsche  Staatsangehörigkeit von 1934) zu sehen (Stern, aaO; Grawert, in:  Handbuch Bd I S.681; Badura, Staarecht LRn 24); mit der  "Staatsangehörigkeit im Bunde" ist die deutsche Staatsangehörigkeit  (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint."  (Staatsangehörigkeitsrecht 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2005)

Zugegeben, es klingt alles  ein wenig verwirrend. Doch wir können feststellen, daß als Grundlage des  heutigen Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht das RuStAG von 1913 dient,  sondern nach den gegebenen Formulierungen das StAG von 1934, ein s.g.  NAZI-Gesetz. Folglich sind all die Personen als Reichbürger zu  betrachten, die eine Staatsangehörigkeitsurkunde  (Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein)) auf der Grundlage des StAG  von 1934 beantragt und erhalten haben. Diese Personen werden vom  Bundesverwaltungsamt in Köln im s.g. ESTA-Register geführt.  

Und wer muß einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen? Alle Richter und Beamte.

Wie kommt das?  

Im Staatsangehörigkeitsgesetz  von 1934 ist die  "deutsche Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit)  geregelt, nicht zu verwechseln mit RuStAG 1913 in dem von einem  "Deutschen" die Rede ist.

Das Grundgesetz für die BRD führt in Art. 116 aus:

(1)   Deutscher im Sinne  dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher  Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Das Grundgesetz bezieht sich  nicht auf das RuStAG von 1913, da hier ein Deutscher ein  Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist, sondern auf einen Deutschen,  der die  "deutsche Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit) besitzt.

Daher gilt, "Deutsche  Staatsangehörigkeit" ist gleich (=) Reichsangehörigkeit. Die "deutsche  Staatsangehörigkeit" gemäß Art. 116 GG  wird durch einen  Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein) bestätigt und dieser Ausweis   ist somit der "amtliche" Nachweis für einen Reichsbürger bzw.  Reichsdeutschen.   

Und warum sind alle Richter, Beamte, und Human- und Veterinärmediziner Reichsbürger bzw. Reichsdeutsche?

Alle diese PERSONEN müssen für eine Zulassung, zum Teil schon zum ersten Staatsexamen, einen Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) nachweisen, da ein PERSONALAUSWEIS oder Deutscher Reisepass kein Nachweis für eine "Deutsche Staatsangehörigkeit" sind, sondern lediglich eine Vermutung begründen.   

Die Grundlage für den Art.  116 GG bildet das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 von Adolf Hitler.  Der "amtliche" Nachweis für diese  "deutsche Staatsangehörigkeit"  (Reichsangehörigkeit)  ist der Staatsangehörigkeitsausweis (gelbe  Schein). Folglich sind alle die  Personen Reichsbürger, die Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels  116 des Grundgesetzes sind und ihre Staatangehörigkeit gemäß StAG von  1934 beantragt und erhalten haben bzw. bestätigt bekommen haben.  

Sind diese Personen nicht im  Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises, so haben sie nicht ihre  Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes  nachgewiesen und erfüllen nicht die Vorraussetzung zum Richter oder zum  Beamten.  

Beamtengesetz und Bundesbeamtengesetz (BBG)  

§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

(1)   In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer  

1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist ….

(2)    Wenn die Aufgaben es  erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des  Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

Deutsches Richtergesetz (DRiG)

§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer  

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,

§ 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)    Eine Ernennung ist  nichtig, wenn sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen  wurde. Die Ernennung kann nicht rückwirkend bestätigt werden.

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig, wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung  

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder….

FAZIT:
Der Nachweis für die "Deutsche Staatsangehörigkeit" nach Art. 116 Grundgesetz bildet der Staatsangehörigkeitausweis (gelber Schein). Der "gelbe Schein" bestätigt die Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 von Adolf Hitler und bestätigt zugleich die Reichsangehörigkeit. Mit der Staatsangehörigkeit wechselt eine PERSON vom Status eines Staatenlosen/Einwohner in die eines Bürgers also in den Status eines Staats- bzw. genauer Reichsbürgers. Beamte, Richter, Mediziner, Ärzte und Bundestagsabgeordnete müssen einen "gelben Schein"/Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde) besitzen, da ansonsten ihre Ernennung nichtig ist. Daher sind Beamte, Richter, Mediziner, Ärzte und BUNDESTAGSABGEORDNETE nach dem Gesetz Reichsbürger, die zum Teil auch die Rechtsbefehle eines Adolf Hitler vollstrecken. Denn sie vollstrecken aufgrund einer Justizbeitreibungsordnung, Einkommenssteuergesetzes, Zwangsversteigerungsgesetzes, einer Straßenverkehrsordnung, Grundsteuergesetzgebung, Zivilprozessordnung etc., alles Gesetze, die von Adolf Hitler in Kraft gesetzt wurden und noch heute Anwendung finden, obwohl das nach den aktuellen Militärregierungsgesetzen ausgeschlossen ist und unter Strafe steht.  

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Reichsbürger

Der Begriff Reichsbürger ist eine Wortschöpfung der Bundesverwaltung um mißliebige Bürger zu klassifizieren. Als Reichsbürger bezeichnet die Verwaltung auch solche PERSONEN, die behaupten, daß das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbestehe und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) nicht mehr gültig sei.

Hierzu das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT mit Urteil vom 31.07.1973

Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Danach müssen die Mitglieder des BVerfG zu den Reichsbürgern gerechnet werden, die behaupten, daß das DEUTSCHE REICH (DR) noch bestehe, nach wie vor rechtsfähig sei und die BRD in Bezug auf die räumliche Geltung teilidentisch mit dem DR sei, also im räumlichen Geltungsbereich von vor September 1938.

In gleicher Weise erklärt sich der DEUTSCHE BUNDESTAG:

Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".

Im Bundesbeamtengesetz finden wir folgenden Paragraphen:

BBG § 185 "Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937".
Sowohl bei den Mitgliedern des BVerfG als auch des BUNDESTAGES und allen Beamten muß es sich folglich um Verschwörungstheoretiker und Feinde der Demokratie handeln, denn offenkundig ist das DR nicht mehr vorhanden, wird aber von diesem Personenkreis als Wahrheit und bestehende Tatsache angesehen.

Offenkundig ist auch, daß in Deutschland seit Ende des 2. WK keine Bundestagswahl stattfand, die nach der zwingenden Vorgabe des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 38 stattgefunden hat.

Art. 38 GG lautet:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Wirklichkeit in Deutschland sieht indes anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste von Parteien abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt.

Damit ist der Bundestag von Anbeginn zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusammengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.

Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl,
ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte,
ungültige Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und
ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen
In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen - das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

Auch ist bei genauer Betrachtung der BUNDESGESETZE festzustellen, daß alle so genannten Bundesgesetze gegen den Art. 19 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen, was ihre Nichtigkeit zu Folge hat.

Die BUNDESGESETZE finden jedoch Anwendung obwohl das GRUNDGESETZ ihre Anwendung verbietet. Eine Verfassung wird vom Volk erlassen um seiner Regierung deren Handlungsgrundlagen zu schaffen und bindet diese unmittelbar.
Das sind nur zwei Beispiele von vielen. Damit ist der Nachweis erbracht, daß s.g. öffentliche Bedienstete, Beamte und Richter tag täglich gegen ihren geleisteten EID, der auf das GRUNDGESETZ geleistet wurde, verstoßen und zwar unter Handlungen, die als Nötigung und Erpressung zu werten sind. Offensichtlich gilt für diesen PERSONENKREIS das Grundgesetz nicht, da sie in keinster Weise sich daran gebunden fühlen. Sie handeln gegen die „Verfassungsgebende Ordnung“ dem GRUNDGESETZ und müssen daher als radikale Feinde der Demokratie betrachtet werden.

Soweit zu den „Handlungen“, die erkennen lassen, wer ein Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker ist.

Kommen wir noch einmal auf die Behauptung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT zurück, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist.
Das DEUTSCHE REICH war ein Staatenbund ähnlich der heutigen EUROPÄISCHEN UNION (EU). Folglich handelt es sich um eine Vereinigung/BUND (VEREIN). Ein Verein löst sich auf, wenn die Mitgliederversammlung seine Auflösung beschließt oder ihm keine Mitglieder mehr angehören. Die Mitglieder des DEUTSCHEN REICHES waren die Königreiche Bayern, Württemberg, Sachsen, Preußen sowie diverse Herzog- und Fürstentümer, deren Staatsoberhäupter ebensolche Könige, Herzöge und Fürsten waren.

Da es offenkundig in DEUTSCHLAND keine Königreiche, Herzog- und Fürstentümer mehr gibt, kann es auch keinen Staatenbund (VEREIN) DEUTSCHES REICH mehr geben und damit auch keine Reichsbürger. Denn Reichs- und Staatsbürger kann nur sein, wer als natürliche PERSON eine Reichs- und Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT, also bei einem ORGAN des Staatenbundes DEUTSCHES REICH- Königreich, Herzog- und Fürstentum, beantragt und erhalten hat (vergl. § 7 RuStAG).

§ 7 RuStAG Abs 1
„Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, falls kein Grund vorliegt, der nach den §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 55) die Abweisung eines Neuanziehenden oder die Versagung der Fortsetzung des Aufenthalts rechtfertigt.“
Auch wer ein DEUTSCHER ist, ist damit fraglich.

§ 1 RuStAG lautet: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ist jedoch ausgeschlossen. Folglich gibt es auch keine „Deutschen“ mehr?

Fazit: Es gibt keine BUNDESSTAATEN des DEUTSCHEN REICHES (Königreiche Bayern, Württemberg, Sachsen, Preußen sowie dessen Fürstentümer) mehr was zur Folge hat, daß der STAATENBUND (Verein) DEUTSCHES REICH aufgelöst ist. Eine Reichs- und Staatsangehörigkeit nach RuStaG von 1913 kann es nicht geben, weder durch Erhalt, durch Geburt oder durch Einbürgerung. Ebenso eine Staatsangehörigkeit gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz vom 21. März 1933 da weder die Diktatur noch der Diktator existent sind. Demzufolge gibt es in Deutschland (Nicht so in den Königreichen Schottland, England, Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande) auch keine Reichsbürger, da die REICHSBÜRGERSCHAFT immerzu an die Staatsangehörigkeit gekoppelt ist.

REICHSBÜRGER ist eine Fiktion, eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache die als bestehend behandelt wird (vergl. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>)
Die Bewohner der Landfläche, die man als DEUTSCHLAND kennt, sind rechtlich Staatenlose und daher auch keine Bürger. Als Bürger gelten nur solche Personen, die eine Staatsangehörigkeit bei einem souveränen Staat beantragt und auch erhalten haben. Durch Geburt kann ein Mensch keine Staatsangehörigkeit erhalten, da dies eine Handlung ggf. gegen seinen Willen wäre, die von einer nicht legitimierten PERSON zuerdacht wird. Das ist nur mit Sklaven (Sachen) möglich, da diese Eigentum einer anderen PERSON sind und daher dieser PERSON unterworfen sind. Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt. Eine Staatsangehörigkeit ist immerzu mit Rechten und Pflichten behaftet. Mit solchen kann kein Mensch geboren werden. Auch die Tiere im Wald werden nicht mit Rechten und Pflichten geboren. Warum soll das bei einem Menschen anders sein?

Neues Gesetz

Wer einen Menschen als "Reichsbürger" diffamiert, oder in sonstiger Art und Weise abfällig äußert, oder sich über die Ausdrucksweise eines Menschen abfällig äußert, kann mit einer Strafe von bis zu 250.000,00 US belegt werden. Dies ist notwendig, damit angesichts der "zunehmenden feindlichen Rhetorik" alles in der Macht stehende getan werden müsse, um sicherzustellen, dass die Menschen in Würde und Respekt leben können.  Reichsbürger oder Rechtsradikale ist ein populistischer Begriff, der einen negative Konnotation enthält, Menschen zu entmenschlichen und sie als "andere" kennzeichnet.
(Gesetz im Staate New York)



Wer andersdenkende Menschen verunglimpft, wer schlecht über Menschengruppen redet, ist nach der Rechtsordnung (§ 130 StGB Volksverhetzung) der BRD ein Rassist
Politiker aller Parteien sind sich einig:

- Menschen, die eine andere Rechtsauffassung als die BUNDESBEHÖRDEN haben, sind Reichsbürger (Menschengruppe, Teile der Bevölkerung)

- Reichsbürger sind solche Menschen, die in der Zeit vom 15. September 1935 bis zum 8. Mai 1945 geboren wurden (Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) faktische Tatsache). Wer falsche Tatsachen behauptet, macht sich per se einer Straftat schuldig wie zum Beispiel bei den Delikten Verleumdung, üble Nachrede und Betrug.

- Wer schlecht über andere Menschengruppen (Reichsbürger) redet, ist ein Rassist

- In Deutschland darf es keine Toleranz für Intolerante geben

- keine Toleranz für Rassisten

- Wer andersdenkende Menschen (Reichsbürger) verunglipft, ist ein Rassist, ein Nazi. Nazis raus ist das Motto der Antifa!
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