Wie kündige ich konkludente Altverträge? - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Wie kündige ich konkludente Altverträge?

Für viele Menschen stellt sich derzeit die Frage, wie sie sich juristisch aus dem BRD/BUND System, in das sie ungewollt hineingezogen wurden, verabschieden können. Um es gleich vorweg zu nehmen- es geht nicht. Es geht deshalb nicht, da es zwei Rechtskreise gibt, die im Grunde unterschiedliche Rechtsubjekte sind. Diese sind:

1. Der Mensch in seiner Rolle als natürliche Person und
2. der BUND/Verwaltung als Besitzer/Treuhänder/Holder von Stiftung/Bonds/juristischen Person die einen NAMEN haben, wie der Mensch glaubt zu heißen.

Der Mensch kann die Stiftung/Bonds/juristischen Person mit seinem NAMEN nicht auflösen, da er nicht Besitzer der Stiftung/Bonds/juristischen Person ist. Der Besitzer ist der BUND/Verwaltung und nur der kann die Stiftung/Bonds/juristischen Person auflösen. Der Mensch in seiner Rolle als natürliche Person muß nur dafür Sorge tragen, daß es nicht als Organverwalter/Verantwortlicher der Stiftung/Bond/juristischen Person in Verträge einwilligt.

Im Netz gibt es eine Fülle von Hinweisen, die zum Teil sehr widersprüchlich sind und eher verwirren als echte Hilfen sind. Unser Rechtssystem ist aber auch derzeit nicht durchschaubar, was durchaus Methode hat und auch gewollt ist. Wir, die Revisionisten, lernen auch täglich dazu, so daß jede Empfehlung nur aus dem derzeitigen Kenntnisstand gegeben werden kann. Daher sind meine derzeitigen Informationen nur eine persönliche Sichtweise aus dem mir zugänglichen Wissen in chronologischer Reihenfolge.

Ausweispapiere sind in der Regel Dokumente, mit der sich ein Mensch als PERSON ausweist, sich also mit einer PERSON für identisch (so wie) erklärt und damit auch die Haftung übernimmt, als so genannter Treuhänder. Als Ausweis gelten solche Dokumente, die die Wortschöpfung „Ausweis“ in ihrer Bezeichnung trägt, wie der Staatsangehörigkeitsausweis, der BUNDES PERSONALAUSWEIS und diverse Vereinsausweise. Da nicht bekannt ist, welche Rechte und Pflichten mit der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises und des BUNDES PERSONALAUSWEIS verbunden sind, welche Verträge mit der Beantragung geschlossen werden, ist es notwendig, diese Beantragungen wegen Täuschung zu widerrufen und diese Dokumente an den Herausgeber zurück zu geben. Dazu bedarf es eines formaljuristischen Vorgangs, einer Erklärung, mittels Erstellung eines notariellen Dokumentes und seine Bekanntgabe gegenüber der Verwaltung/Behörde.

Das Dokument/Urkunde sollte am Besten handschriftlich in grüner Tinte, wie zum Beispiel ein Testament, geschrieben werden. Eine Urkunde darf niemals geknickt/gefaltet werden. Die Unterschrift ist vor einem Notar oder einem „Ortsgericht“, einer öffentlichen Beglaubigungsstelle zu leisten, die den Beglaubigungsvermerk an diesem Dokument anbringen. Anschließend wird auf das Dokument noch eine Briefmarke unten rechts in der Ecke geklebt welche zusätzlich mit Datum und Unterschriftenkürzel versehen wird. Damit ist das Dokument ein Dokument des „Weltpostvereins“ (Vgl. Geburtsurkunde). Sodann müssen die BUNDESVERWALTUNGEN darüber in Kenntnis gesetzt werden. Immerzu mit der POST als Einschreibenrückschein die Kopie der Willenerklärung, eine Kopie der Lebenderklärung sowie Begeleitschreiben versenden.

Der deutsche Reisepass ist ein Passierschein (ein militärisches Dokument) der auf die juristische Person ausgestellt wurde. Dieser sollte beibehalten werden um z.B. ins Ausland zu reisen und um ihn dann zu gebrauchen, wenn er sich als nützlich erweisen sollte, aber nicht mehr als Ausweisdokument gegenüber BRD/BUNDES Behörden zu benutzen, denn ansonsten würde man für den Moment wieder ein Rechtsgeschäft mit Vereinbarungen als Organ der juristischen Person eingehen, mit allen Konsequenzen. Der zukünftige Identitätsnachweis ist die Lebenderklärung.


Ein solcher Widerruf kann als Willenserklärung wie folgt formuliert werde:


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