Zeitreise-Geschichtliches - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Zeitreise-Geschichtliches
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Zu keinem Zeitpunkt hatte die Bundesrepublik Deutschland eine legitimierte Regierung oder einen legitimierten Gesetzgeber.

Seit dem Jahr 1918 ist Deutschland von fremden Mächten besetzt und damit weder frei noch souverän. Seit 1918 hat Deutschland bis zum heutigen Tage Mandatsregierungen.
Die Situation in unserem Staate in einem Satz zu formulieren ist eine Herausforderung, doch vielleicht geht es so:

Ein Staatssekretär kann keine neue Staatsform ausrufen; ein Kanzler kann keinen Kanzler als seinen Nachfolger ernennen!
Das ist das Problem, welches wir heute haben, denn aktuell 2014 erleben wir seit sechsundneunzig Jahren Putsch!
Tatsächlich ist es möglich, daß ein Staatssekretär ein Geschäft ins Leben ruft, wobei das zu eröffnende Geschäft/ Konzern auch Republik genannt werden kann.

Tatsächlich hatte Max von Baden, der Reichskanzler, am 10. November 1918 dem SPD- Vorsitzenden, Friedrich Ebert. "nur" die Führung der "Geschäfte" des Reiches übertragen.

Daraus folgt, daß wir nun seit dem 9 November 1918 lediglich eine Geschäftsleitung haben, die keinerlei Staatlichkeit für sich reklamieren kann. Die sogenannte Weimarer Republik; deren Fortführung durch die Nationalsozialisten; als auch die von den Alliierten installierte Bundesrepublik Deutschland konnten nie eine Staatlichkeit entwickeln. Diese Geschäftsführungen sind unfähig gewesen Gesetze zu verändern oder gar zu erlassen. Und diese Entwicklung läßt sich auf die Geschehnisse am 9. und 10. November 1918 zurückführen, indem ein Staatssekretär ein Geschäft/ einen Konzern ausrief und der Reichskanzler Max von Baden einen Kanzler inthronisierte.


Quelle: CC Conrebbi

Das funktioniert nur, wenn es sich um den Posten eines Treuhänders/Geschäftsführenden handelt.
Ein Staatssekretär kann keine neue Staatsform ausrufen; ein Kanzler kann keinen Kanzler als seinen Nachfolger ernennen! Ebenso kann in einem Satz zusammengefaßt werden, daß die Bundesrepublik Deutschland auch nur auf Konzernebene handeln kann, denn:

Es gibt kein staatliches Recht bevor es den Staat gibt!

Das Grundgesetz wurde im Mai 1949 von dem durch die Alliierten befohlenen Parlamentarischen Rat fertiggestellt. Im Vorfeld mußten die Abgeordneten sechsunddreißig Mal auf den Petersberg zu den Alliierten Gouverneuren, um sich Befehle abzuholen.

Im Mai 1949 wurde also das Grundgesetz eingeführt in der amerikanischen und der britischen Besatzungszone. Die Bundesrepublik in Deutschland entstand aber erst im September 1949 und es ist unmöglich von einer Verfassung zu sprechen, die vor dem Staate vorhanden ist. Das Grundgesetz kann also keine Verfassung sein, sondern vielmehr die Geschäftsbedingungen eines Konzerns. So paßt es wieder!

Tatsächlich ist es möglich unsere Situation in einzelnen Sätzen zusammenzufassen, so, daß es nicht dazu kommen kann, daß jemand einer anderen Ansicht sein könnte. Im Jahr 1924 formulierte Oswald Spengler zutreffend: Das Parteiensystem ist am Ende

"Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien - noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus - entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können." Zitat Ende.


Mit der Bundesrepublik Deutschland, so das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 30. März 2012 "wurde kein neuer Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert." Gleiches verkündete der SPD Angeordnete Carlo Schmitt bei der Einführung des GG als er sagte: "Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten." Zum Deutschen Reich urteilt das Bundesverfassungsgerichtes am 31.07.1973: "Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363). "Deutschland" ist begrifflich im SHAEF Gesetz Nr. 52 Art. VII (e) geregelt und ist das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Das Bonner Grundgesetz (GG) und die darauf aufbauenden Gesetze wurde weder durch die damalige noch durch die heutige Deutsche Bevölkerung legitimiert, unisono hat sie sich jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf aufbauen.
Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäß seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Am 3. Oktober 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland von Außenminister Hans-Dietrich Gentscher bei der UNO abgemeldet und es wurde statt dessen der Name Deutschland "Germany" eingetragen und mit dem Zusatz: "Non-governmental organization" versehen.

Zwar teilt das BMI mit Schreiben vom 30. März 2012 auch mit, daß nach der s.g. "Wiedervereinigung" am 3. Okt. 1990 durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen geschaffen wurden, doch durch die Entscheidung des BVerfG 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 wurde das Bundeswahlgesetz im wesentlichen in drei Punkten für verfassungswidrig erklärt, wodurch alle Wahlen für ungültig und der Gesetzgeber rückwirkend zum 7. Mai 1956 durch die Entscheidung des BVerfG 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 i.V.m. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951 für nicht legitimiert erklärt worden ist.

Daraus folgt, den Staat Bundesrepublik Deutschland hat es nie gegeben sondern nur eine Firma im vereinten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG) mit dieser Bezeichnung. Folglich gibt es keinen Hoheitsträger der hoheitliche Handlungen vornehmen darf oder sich staatliche Kompetenzen und Machtmittel anmaßt um Bürgern u.a. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Renten- und Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätsbeitrag etc. festzusetzen und beizutreiben. Wenn es zutrifft, daß nach 1945 auf deutschem Boden kein neuer Staat 'gegründet' wurde, dies war gar nicht möglich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Position immer noch vom nicht untergegangenen Deutschen Reich innegehalten wird, dann kann der Adressat logisch konsequent auch keine staatliche Stelle sein mit dem Recht auf Steuer- und Versicherungsbeitreibung. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 1973 ausgeführt, daß das Deutsche Reich mangels Organen nicht handlungsfähig ist, demnach auch keine Finanzämter betreibt.

Die NSA Abhöraffäre hat in der Medienlandschaft und in der Politik eines ganz deutlich gemacht. Deutschland ist keineswegs ein souveränes Land wie es von offizieller Seite gerne behauptet wird, sonder nach wie vor ein von den Alliierten besetzt Land und es darf nur in Teilen souverän agieren. Das letzte Wort haben immer die

USA als Hauptsiegermacht. Daher sagte auch der Präsident der United States Barak Obama im Juni 2009 in Ramstein: "Germany is an occupide country and it will stay and way."

Oder erinnern Sie sich noch, was Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 18. November 2011 vor den versammelten Bankern des Europäischen Bankenkongresses verkündete? Deutschland sei, so seine Aussage, "seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen". Und: In "Europa" sei die Souveränität ohnehin "längst ad absurdum" geführt.

oder RA Gregor Gysi am 8. Aug. 2013 auf dem Fernsehkanal Phoenix vor Ort:

"...Aber was ich eben auch erstaunlich finde, ist daß das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wäre es nicht doch mal an der Zeit, daß wir als Land souverän werden und die Besatzung beendet wird? Dazu müßte halt eben auch das Besatzungsstatut aufgehoben werden...."

Frau Merkel sagte am 21. August 2013 in Stuttgart, daß Deutschland in der Souveränität ein Stück vorangekommen sei und am Schluß Ihrer Rede, seit einigen Tage die Souveränität hergestellt sei…..

Und der Abgeordnete der russischen Staatsduma Evgenie Födorov in einem Fernsehinterview am 21. August 2013

"Deutschlands Geheimdienste werden seit 1945 direkt von den USA befehligt…. Deutschland ist doch eine ganz gewöhnliche Kolonie der USA wie viele andere Staaten auch. Übrigens, in Deutschland gibt es auch eine nationale Befreiungsbewegung wie wir sie auch in Rußland haben…. Im Unterschied zu Rußland wird Deutschland direkt von US-Truppen okkupiert, die dort stationiert werden…..Und wie wir im Fall Snowden sehen, ist Deutschland ein Vasall der USA, alle anderen Aussagen von Merkel sind Fiktion, Lüge."


Diese Erkenntnis ist nicht neu. Ein Blick in die Gesetze hätte genügt. So finden wir im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 4, §3
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungs-behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Auf-hebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.

Die Alliierten haben die Gültigkeit der Militärregierungsgesetze im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" und Deutschland als Ganze vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. "Einigungsvertrag" vom 31.08.1990.

In der Tat sind alle anderslautende Bekundungen und Aussagen Lügen. Aufschluß gibt uns Frau Merkel, als sie am 21.08.13 in Stuttgart wie einst Pinocchio nach Worten merkelt: http://www.youtube.com/watch?v=qx0BQk5ouTQ

Wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetzt verfassungswidrig. Die rechtliche Folge daraus ist, daß es sich dabei nicht nur um die


Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung das Bundeswahlgesetzt seit seiner Inkrafttretung am 7. Mai 1956 ungültig und nichtig ist. Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, doch ändert das nichts an der Tatsache, daß alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert sind und waren und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig sind, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen Verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.

Das Bundesverfassungsgericht kann nur feststellen, ob ein Zustand Verfassungskonform oder Verfassungswidrig ist, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Doch bereits am 4. Juli 2012 traf das BVerfG eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11) die ebenso die Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte.

Dabei hat der Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vors. Voßkuhle, L.S.) entschieden, daß die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.) mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.

Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

a) "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist."…. (BVerfGE 55, 100)

b) "Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam." BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

c) "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, daß Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage."
(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980-- 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77)

Zum Art 38 GG gibt es aber auch noch eine andere sehr bedeutende Gegebenheit. Art. 38 GG lautet:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden …. unmittelbar…gewählt!!!

In der Kommentierung finden wir zum Art. 38 Abs.1.2. Rn 125 Grundgesetz Unmittelbarkeit der Wahl

"Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus, bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz- insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt, die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt."

Die Wirklichkeit in Deutschland sieht indes anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.


In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt.

Damit ist der Bundestag seit seiner ersten Konstituierung zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusammengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.

Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl,
ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte,
ungültige Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und
ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen

In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen - das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.
Ein verfassungswidrig besetztes Parlament ist kein legitimierter Gesetzgeber und kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Gesetze erlassen, die verfassungsmäßig in Ordnung sind. Auch kein neues Bundeswahlgesetz!!!
Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die "Nichtigkeit" des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag auch in dieser Hinsicht ungültig und nichtig sind.
Das betrifft auch alle Steuergesetze wie auch die Abgabenordnung von 1977 und sämtliche Sozialgesetzbücher!
Der Bundestag von heute ist nicht legitim. Der "Zwei plus Vier Vertrag, die Deutsche Einheit, der Beitritt zur EU, sämtliche Steuergesetze, der ESM, alle Steuerbescheide sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 AZ.:2 BvE 9/11 deklaratorisch aufgehoben.

Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze sind mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechende Gesetzeslage erscheint unmöglich, der der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

Gemäß § 31 BVerfGG sind alle Verwaltungen und s.g. Behörden an die Entscheidung des BVerfG gebunden. Die Entscheidung des BVerfG hat auch zu Folge, daß der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung aufzulösen ist.

Bei Zuwiderhandlungen lassen sich folgende Straftatdelikte erkennen:

1. § 10a Wählertäuschung
2. § 107a Wahlbetrug
3. § 132a Amtsanmaßung
4. § 81 i.V. m. 92 II Abs. 1 und 2 Hochverrat und Hochverfassungsverrat

Wenn jedoch, wie aus den Registereinträgen hervor geht, die Bundesrepublik Deutschland ein Gewerbebetrieb, eine private Firma mit Tochterunternehmen ist, und wie es in der Praxis gehandhabt wird, alle Personalausweisbesitzer zur Wahl des neuen Vorstandes aufgerufen sind, dann paßt es wieder, denn dann gelten keine Gesetze, sondern nur Verwaltungsvorgänge innerhalb der Firma.

Vollstreckungsmaßnahmen von angeblichen Behörden, die bei genauer Betrachtung privat handelnde Geschäftsbetriebe sind, und die nach Sachlage als vollkommen willkürlich (Erfindungen zum Geldsammeln) anzusehen sind, sind von strafrechtlicher Bedeutung u.a. Nötigung, räuberische Erpressung und Folter, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB, denn das gewaltsame Durchsetzen nichtiger Verwaltungsakte erfüllt den Tatbestand der Folter.

Da der Bundestag und damit der Gesetzgeber verfassungswidrig zusammengesetzt ist, kann er auch kein neues Wahlgesetz beschließen. Hier ist offenkundig alles weggebrochen und nur durch einen Volksentscheid neu zu legitimieren.

Sofern das Bundeswahlgesetz gültig wäre, wer würde denn wählen dürfen? Dazu das BWahlG:

§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage…

§ 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und….

Und wer darf nun an einem Volksentscheid teilnehmen? Nur derjenige, der Deutscher Staatsbürger im Sinne des Art. 116 GG ist, der wie folgt lautet:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG, also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Hoffentlich wissen die Menschen in den "östlichen Teilen" jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind?

An dieser Stelle sollte einmal darüber nachgedacht werden, ob das Wahlgesetz überhaupt gültig sein kann, wenn es vorgibt für alle Deutschen zu gelten, aber ein Teil der Deutschen seit Jahrzehnten systematisch ausgeschlossen wird?
Woran erkennt man nun einen deutschen Staatsangehörigen?

Auf mehreren "behördlichen Webseiten" (Rhein-Sieg-Kreis, Bayrisches Staatsministerium des Innern) ist zur Staatsangehörigkeit zu lesen:

"Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt......

........Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, daß er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden........"

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 -2BvR 373/83

"Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht."

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

In den vergangenen Jahren haben alle Inhaber deutscher Ausweispapiere mit dem Eintrag "DEUTSCH" als Einwohner ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen, obwohl die Gesetze dies nicht vorsehen. Wählen dürfen nur Bürger und keine Einwohner. Demzufolge sind auch aus diesem Grund alle Wahlen ungültig und nichtig.

Doch auch das Grundgesetz selbst läßt erkennen, daß es keinen legitimierten Bundestag und damit auch keinen legitimierten Gesetzgeber geben kann. So heißt es im Art. 144 (2) GG:
"Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden."
Im Art. 23 GG sind jedoch keine Länder aufgeführt und benannt. Folglich gibt es auch keinen Bundestag, der rechtmäßig im Sinne der verfassungsgebenden Ordnung dem Bonner Grundgesetz zusammen gesetzt ist. Wie auch immer dies zu werten ist, Vertreter aus der ehemaligen Ostzone können keinen Zugang zu den Parlamenten haben.
Ebenso Vertreter des Saarlandes und von Berlin.

Das Saarland trat bekanntlich durch eine Volksabstimmung im Jahre 1955 im Jahr 1957 der Bundesrepublik Deutschland politisch bei. Die Gesetze, die diesen Beitritt regelten wurden mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetzes vom 23.11.2007 aufgehoben und wie folgt vermerkt:

Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

"Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben."

Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

"Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-3, veröffentlichten bereinigte Fassung wird aufgehoben."

Das Saarland ist nicht mehr in den Bundesländern eingegliedert und es gilt auch kein Bundesrecht mehr im Saarland.

Auch für Berlin gibt es keine Zugehörigkeit zum Bundesgebiet:
Zur Direktwahl der Berliner Vertretungen zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat finden wir wörtlich: (Bundesgesetzblatt 1990, Teil I S 1068).
"Die Haltung der Alliierten, daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher KEIN Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin NICHT von ihr regiert werden, bleibt unverändert."
Daher werden bundesdeutsche "Gesetze" (Geschäftsanordnungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Treuhänder der Alliierten) weiterhin in Bonn ausgegeben. Berlin hat nur repräsentativen Charakter und bleibt daher weiterhin Vier-Sektoren-Stadt.
1.) BGBl. 1990, Teil I, Nr. 27, S. 1068, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990
2.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273-1276, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 1990
3.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 42, S. 1386-1389, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1990

Juristisch gesehen ist das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und Aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch.
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