Am 24.01.23 hat Deutschland Russland den Kriegerklärt - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Deutschland erklärt am 24.01.2023 Russland offiziell den Krieg
(Von Arne Freiherr von Hinkelbein, 26.01.2023)

Deutschland- die Bundesregierung hat durch ihre Bundesaußenministerin Anna-Lena Bearbock vor dem Europarat am 24. Januar 2023 Russland offiziell den Krieg erklärt. Die Bundesregierung hat nicht dementiert sodaß Zustimmung zur Erklärung der Außenministerin herrscht. Nicht die USA, Frankreich oder Großbritannien haben Russland den Krieg erklärt, nein Deutschland. Das geschah ohne daß Deutschland durch die Gefahr eines Angriffs ausländische Truppen bedroht ist. Die Russische Regierung hat diese Kriegserklärung bereits zu Kenntnis genommen und durch ihr Außenministerium bestätigt. Ausgeschlossen ist damit auch der Bündnisfall der NATO, denn dieser greift nur im Verteidigungsfall eines Bündnispartners, nicht aber, wenn ein Bündnispartner einem anderen Staat den Krieg erklärt. Die Waffenstillstandsvereinbarungen vom 8. Mai 1945 waren bereits durch die Waffenlieferungen und der Ausbildung Ukrainischer Soldaten gebrochen. Doch jetzt steht Deutschland unwiderruflich im Krieg mit Russland. Das scheint niemanden von der Bevölkerung in Deutschland ernsthaft zu interessieren. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn demnächst Russische Raketen Deutschlands Städte wie Berlin, Hamburg, Frankfurt, Wiesbaden, Dresden oder Darmstadt zerstören? Wer zahlt für die Hinterbliebenen der Familien, deren Väter durch Mobilmachung zum Kriegsdienst eingezogen und getötet werden? Wer zahlt für die Zerstörung der Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit, Hunger und all die Leiden, die ein Krieg mit sich zieht? Die Bundesregierung?
Wer wird seinen Körper, seine Schaffenskraft und das Leid seiner Familie für die Kriegserklärung der Kriegslüsternen Scholz, Habeck, Bearbock, Lindner und weiterer Protagonisten, die nicht mit der Waffe an der Front stehen und auch sonst nicht zu befürchten haben, zur Verfügung stellen?

Im Art. 26 Grundgesetz (GG) steht:

(1)       1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu         stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2)      1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Im Artikel 69 Hessische Verfassung
(1)      Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.
(2)      Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.

Die Bundesregierung trifft bereits Vorkehrungen für einen Angriffskrieg und hat die Kontrolle über die Militärwirtschaft übernommen und wird nach und nach die gesamte Wirtschaft auf Rüstungsproduktion umstellen.

Das kann die Bundesregierung nur, weil sie sich der Dienste und Unterstützung der Bundes- und Landes- und Kommunalbediensteten sowie aller PERSONEN mit Beamtenstatus sicher sein kann, deren Aufgabe es im Grunde wäre, Widerstand gegen Verfassungsbruch und verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierung entgegen zu wirken, denn sie sind nicht Diener einer kriegstreibenden Bundesregierung, sondern Diener des Volkes und das Volk will zu 98 % keinen Krieg. Darauf haben sie ihren Eid geleistet, auf die Verfassung zum Wohle des Volkes. Damit machen alle Protagonisten im "Staatsdienst" sich des Verfassungsbruchs und der Führung eines Angriffskrieges gegen ein Volk, das dem unseren nicht getan haben, mitschuldig. Sie machen sich schuldig am Tot von 100.000en von unschuldigen Menschen, der Unterstützung eines Terrorregims und der Zerstörung Deutschlands.

Die Hessische Verfassung verpflichtet jeden Bürger zum Widerstand gegen die Kriegstreiber einer Regierung wie folgt:

Artikel 146

(1)    Es ist Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.

(2)    Das Gesetz bestimmt, welche Rechte aus dieser Verfassung durch Entscheidung des Staatsgerichtshofes aberkannt werden können, wenn jemand dieser Pflicht zuwiderhandelt oder einer politischen Gruppe angehört oder angehört hat, welche die Grundgedanken der Demokratie bekämpft.

Artikel 147

(1)    Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.

(2)    Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.

Artikel 148
Sollte die Verfassung durch revolutionäre Handlungen ihre tatsächliche Wirkung auf kürzere oder längere Zeit verlieren, so sind alle, die sich beim Umsturz oder danach einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft zu ziehen, sobald der verfassungswidrige Zustand wieder beseitigt ist

Nun stellt sich die Frage an alle Politiker, Statusbeamte und öffentlich Bedienstete:

Unterstützen Sie die Kriegstreiber der Bundesregierung, den Angriffskrieg gegen ein unschuldiges Volk, die Zerstörung unseres Landes, seiner Wirtschaft und die Existenzen seiner Bürger, oder distanzieren Sie sich davon und handeln gemäß ihrem auf die Verfassung geleisteten Eid und ihrer Fürsorgepflicht zum Wohl des deutschen Volkes?
Wenn Sie die Verpflichtung zum geforderten Widerstand bejaen können so stellt sich wiederum die Frage, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, damit sich ein Krieg wie 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 nicht wiederholen wird? Remonstrieren allein wird hier nicht greifen und angesichts der Folgen auch kein wirksames Mittel sein!


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