Deutschland erklärt am 24.01.2023
Russland offiziell den Krieg
(Von Arne Freiherr von Hinkelbein,
26.01.2023)
Deutschland-
die Bundesregierung hat durch ihre Bundesaußenministerin Anna-Lena Bearbock vor
dem Europarat am 24. Januar 2023 Russland offiziell den Krieg erklärt. Die
Bundesregierung hat nicht dementiert sodaß Zustimmung zur Erklärung der
Außenministerin herrscht. Nicht die USA, Frankreich oder Großbritannien haben
Russland den Krieg erklärt, nein Deutschland. Das geschah ohne daß Deutschland durch
die Gefahr eines Angriffs ausländische Truppen bedroht ist. Die Russische
Regierung hat diese Kriegserklärung bereits zu Kenntnis genommen und durch ihr
Außenministerium bestätigt. Ausgeschlossen ist damit auch der Bündnisfall der
NATO, denn dieser greift nur im Verteidigungsfall eines Bündnispartners, nicht
aber, wenn ein Bündnispartner einem anderen Staat den Krieg erklärt. Die
Waffenstillstandsvereinbarungen vom 8. Mai 1945 waren bereits durch die
Waffenlieferungen und der Ausbildung Ukrainischer Soldaten gebrochen. Doch
jetzt steht Deutschland unwiderruflich im Krieg mit Russland. Das scheint
niemanden von der Bevölkerung in Deutschland ernsthaft zu interessieren. Doch
wer bezahlt den Schaden, wenn demnächst Russische Raketen Deutschlands Städte
wie Berlin, Hamburg, Frankfurt, Wiesbaden, Dresden oder Darmstadt zerstören?
Wer zahlt für die Hinterbliebenen der Familien, deren Väter durch Mobilmachung
zum Kriegsdienst eingezogen und getötet werden? Wer zahlt für die Zerstörung
der Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit, Hunger und all die Leiden, die ein Krieg
mit sich zieht? Die Bundesregierung?
Wer
wird seinen Körper, seine Schaffenskraft und das Leid seiner Familie für die
Kriegserklärung der Kriegslüsternen Scholz, Habeck, Bearbock, Lindner und
weiterer Protagonisten, die nicht mit der Waffe an der Front stehen und auch
sonst nicht zu befürchten haben, zur Verfügung stellen?
Im Art. 26 Grundgesetz (GG)
steht:
(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung
der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Im Artikel 69 Hessische Verfassung
(1) Hessen
bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist
geächtet.
(2) Jede
Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist
verfassungswidrig.
Die
Bundesregierung trifft bereits Vorkehrungen für einen Angriffskrieg und hat die
Kontrolle über die Militärwirtschaft übernommen und wird nach und nach die
gesamte Wirtschaft auf Rüstungsproduktion umstellen.
Das
kann die Bundesregierung nur, weil sie sich der Dienste und Unterstützung der
Bundes- und Landes- und Kommunalbediensteten sowie aller PERSONEN mit
Beamtenstatus sicher sein kann, deren Aufgabe es im Grunde wäre, Widerstand
gegen Verfassungsbruch und verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierung entgegen
zu wirken, denn sie sind nicht Diener einer kriegstreibenden Bundesregierung,
sondern Diener des Volkes und das Volk will zu 98 % keinen Krieg. Darauf haben
sie ihren Eid geleistet, auf die Verfassung zum Wohle des Volkes. Damit machen
alle Protagonisten im "Staatsdienst" sich des Verfassungsbruchs und
der Führung eines Angriffskrieges gegen ein Volk, das dem unseren nicht getan
haben, mitschuldig. Sie machen sich schuldig am Tot von 100.000en von
unschuldigen Menschen, der Unterstützung eines Terrorregims und der Zerstörung
Deutschlands.
Die Hessische Verfassung
verpflichtet jeden Bürger zum Widerstand gegen die Kriegstreiber einer
Regierung wie folgt:
Artikel 146
(1) Es ist
Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote
stehenden Kräften einzutreten.
(2) Das
Gesetz bestimmt, welche Rechte aus dieser Verfassung durch Entscheidung des
Staatsgerichtshofes aberkannt werden können, wenn jemand dieser Pflicht zuwiderhandelt
oder einer politischen Gruppe angehört oder angehört hat, welche die
Grundgedanken der Demokratie bekämpft.
Artikel 147
(1) Widerstand
gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und
Pflicht.
(2) Wer von
einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen
Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch
Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.
Artikel 148
Sollte
die Verfassung durch revolutionäre Handlungen ihre tatsächliche Wirkung auf
kürzere oder längere Zeit verlieren, so sind alle, die sich beim Umsturz oder
danach einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft
zu ziehen, sobald der verfassungswidrige Zustand wieder beseitigt ist
Nun
stellt sich die Frage an alle Politiker, Statusbeamte und öffentlich
Bedienstete:
Unterstützen
Sie die Kriegstreiber der Bundesregierung, den Angriffskrieg gegen ein
unschuldiges Volk, die Zerstörung unseres Landes, seiner Wirtschaft und die
Existenzen seiner Bürger, oder distanzieren Sie sich davon und handeln gemäß
ihrem auf die Verfassung geleisteten Eid und ihrer Fürsorgepflicht zum Wohl des
deutschen Volkes?
Wenn
Sie die Verpflichtung zum geforderten Widerstand bejaen können so stellt sich wiederum
die Frage, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, damit sich ein Krieg wie 1914
bis 1918 und 1939 bis 1945 nicht wiederholen wird? Remonstrieren allein wird hier
nicht greifen und angesichts der Folgen auch kein wirksames Mittel sein!