Postskriptum - Arne Freiherr von Hinkelbein

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- Postskriptum von Freiherr von Hinkelbein-

PS: Sicher ist Ihnen bekannt, daß seit Einführung des Grundgesetzes (GG) und der Hessischen Verfassung (HVerf.) keine BUNDESTAGSWAHL gemäß [Art. 38 GG- Direktwahl in einer Wahl] und keine Landtagswahl in Hessen gemäß [Art. 73 HVerf.], sondern immerzu nur zur Hälfte direkt und in zwei verschiedenen Wahlgängen stattgefunden haben. Dieser Formmangel führt zur Nichtigkeit sämtlicher Wahlen [vgl. BVerfGE 2 BvE 9/11]. Es herrscht Rechtsbankrott, denn jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf eine nichtige Wahl führt zu einem Legitimationsdesaster und geht zwangsläufig ins Leere. Die Mitglieder des BUNDESTAGES und des Hessischen Landtages sind daher als Teil eines selbstautorisierten Herrschaftssystems, Feinde der Demokratie, als „Terroristische Vereinigung“ und extremistische Intensivtäter anzusehen, deren Erfüllungsgehilfen vollumfänglich für Taten, die sie auf Weisung und im Auftrag dieser Vereinigung und deren alphanumerischen Ableitungen durchführen, haften [Vgl. §§ 830 und 831 BGB]. Mitnichten sind Erfüllungsgehilfen im Auftrag des Volkes tätig, da das Volk keinen Verfassungsbruch autorisiert und legitimiert, sondern einzig als Mitarbeiter einer Putschregierung. Das Strafrecht der Putschregierung ist ein pervertiertes Rechtssystem. Die Unterwerfung von Menschen (nicht PERSONEN) mit Hilfe nicht legitimierter BUNDES- und LANDESREGULARIEN sind schwere Straftaten, Akte der Sklaverei und Piraterie und bei Eigentumseinzug schwerer Raub, denn jede Rechtsanwendung ist ein fiktionaler Akt, die vom Willen der Teilnehmer abhängt. Das ist die Wahrheit.
„Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsauspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.“ (Gerhard Köbler, juristisches Wörterbuch)


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