Was wird mit dem gelben Schein beantragt? - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Was wird mit dem "gelben" Schein (Staatsangehörigkeitsausweis) beantragt?



Zunächst eine Frage: Wie entsteht ein Mensch? Zweite Frage: Wie entsteht eine PERSON?

Ein Mensch entsteht durch die Vereinigung einer Ei- mit einer Samenzelle, dem daraus resultierenden Zellwachstum und schließlich die Belebung durch den "Heiligen Geist", einem geistigen Wesen.

Eine PERSON entsteht durch die Erstellung einer Urkunde. Statuten und Rechtsnormen regeln die Entstehung sowie die "Existenz und das Leben" der PERSON."

Wir können feststellen, das Gesetze und Rechtsnormen nur auf PERSONEN anwendbar sind, die einem Rechtskreis zuzuordnen sind.

Jetzt unterscheiden wir zwischen natürlichen- und juristischen PERSONEN.

Menschen können natürliche PERSON und juristische PERSONEN erschaffen.

Juristische PERSONEN können nur juristische und eben keine natürlichen PERSONEN erschaffen.

Mit dem Geburtsschein eines Menschen geht zumeist der Vater zum Standesamt und legt dem Standesbeamten diesen Schein (Frachtbrief) vor, und der Standesbeamte (Hafenmeister) Registriert das Wesen im Re-gister (Dem König übergeben). Fortan sind die Eltern nur noch die Erziehungsberechtigten des Wesens und diese Berechtigung kann von dem Eigentümer (Staat) jederzeit durch das "Jugendamt" entzogen werden. Man bezeichnet diesen Vorgang auch als die "Erbsünde" denn das Wesen hat lebenslang unter diesem Vorgang (Verkauf für eine Linsengericht, Kindergeld) zu leiden, was seinem Erbe entspricht.

Geheilt werden kann die "Sünde" durch den sakralen Akt der Taufe (vgl. Römer 6)

Der Standesbeamte erschafft eine "Geburtsurkunde" für eine juristische PERSON mit einem Namen (vgl. §§ 1616, 1617 BGB und § 17 HGB), denn Kraft seines Amtes (i.V. des BUNDES) ist es ihm nicht möglich eine natürliche PERSON zu erstellen.

Wo ist nun die natürliche PERSON? Die existiert mangels Dokumentation nicht!!!!!!!

Sie unterliegt einer Rechtsvermutung und der Mensch wird darüber getäuscht, daß die vom Standesbeamten mit "NAMEN" erschaffe juristische PERSON seine natürliche PERSON sei.

Doch mit welchem Vertrag hat der Mensch die Rechte an der von BUND erschaffenen juristischen PERSON erworben, sodaß er die PERSON nutzen darf? Die Antwort ist gar nicht!

Er benutzt damit eine juristische PERSON, über die er rechtlich nicht verfügen kann und darf und steht daher auch immerzu in der Haftung (vgl. 858 BGB).

Wem gehören die Werte und das Vermögen wie Immobilien etc., die im Namen der juristischen PERSON erworben wurden? Natürlich dem, der die PERSON erschaffen hat und dem sie gehört, dem BUND. Dem Menschen wird nur ein Nutzungsrecht der erworbenen Gegenstände zugestanden, als Besitzer. Eigentümer ist der BUND!

Daher muß eine Immobilie in das Eigentum einer eigenen PERSON übertragen werden, um sie vor dem Zugriff des BUNDES zu entziehen.

Welche Staatsangehörigkeit besitzt die vom BUND erschaffene juristische PERSON? Keine!

Welche Staatsangehörigkeit besitzt die natürliche PERSON? Die n.P. besteht mangels Dokumentation nicht. Hätte der Mensch eine natürliche PERSON erschaffen, so befindet sie sich in dem Rechtskreis des Menschen, den er durch Verträge mit anderen PERSONEN geschlossen hat. Aus diesem Grund steht auch im RuStaG  § 7.

[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, .......

Damit schließt der Mensch für seine natürliche PERSON einen Vertrag mit dem Staat, mit allen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind. Wenn ein Mensch mit seiner natürlichen PERSON dem Rechtskreis des "Deutschen Reiches" beitreten möchte, so muß er bei einem Amt dieses Staates seine "Staatsangehörigkeit" beantragen. Ist kein Amt vorhanden, da es weder einen Kaiser noch einen Fürsten gibt, sind auch deren Staaten nicht mehr vorhanden und eine Mitgliedschaft in diesen Staaten ausgeschlossen. Das ist logisch und zugleich rechtlich nachvollziehbar.

Was wird nun mit dem "gelben Schein" beantragt? Für die vom BUND erschaffene juristsiche PERSON wird der Nachweis einer Abstammung beantragt, die es für eine juristische PERSON nicht geben kann, denn eine PERSON wird, wie festgestellt, durch eine Urkunde erschaffen. Nur ein Mensch (Mann oder Weib) kann eine Abstammung begründen, aber keine PERSON!


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