Was wird mit dem "gelben" Schein (Staatsangehörigkeitsausweis) beantragt?
Zunächst eine Frage: Wie
entsteht ein Mensch? Zweite Frage: Wie entsteht eine PERSON?
Ein Mensch entsteht
durch die Vereinigung einer Ei- mit einer Samenzelle, dem daraus resultierenden
Zellwachstum und schließlich die Belebung durch den "Heiligen Geist",
einem geistigen Wesen.
Eine PERSON
entsteht durch die Erstellung einer Urkunde. Statuten und Rechtsnormen regeln
die Entstehung sowie die "Existenz und das Leben" der PERSON."
Wir können feststellen, das
Gesetze und Rechtsnormen nur auf PERSONEN anwendbar sind, die einem Rechtskreis
zuzuordnen sind.
Jetzt unterscheiden wir
zwischen natürlichen- und juristischen PERSONEN.
Menschen können natürliche
PERSON und juristische PERSONEN erschaffen.
Juristische PERSONEN können
nur juristische und eben keine
natürlichen PERSONEN erschaffen.
Mit dem Geburtsschein eines
Menschen geht zumeist der Vater zum Standesamt und legt dem Standesbeamten
diesen Schein (Frachtbrief) vor, und der Standesbeamte (Hafenmeister)
Registriert das Wesen im Re-gister (Dem König übergeben). Fortan sind die
Eltern nur noch die Erziehungsberechtigten des Wesens und diese Berechtigung
kann von dem Eigentümer (Staat) jederzeit durch das "Jugendamt"
entzogen werden. Man bezeichnet diesen Vorgang auch als die
"Erbsünde" denn das Wesen hat lebenslang unter diesem Vorgang
(Verkauf für eine Linsengericht, Kindergeld) zu leiden, was seinem Erbe entspricht.
Geheilt werden kann die
"Sünde" durch den sakralen Akt der Taufe (vgl. Römer 6)
Der Standesbeamte erschafft
eine "Geburtsurkunde" für eine juristische PERSON mit einem Namen
(vgl. §§ 1616, 1617 BGB und § 17 HGB), denn Kraft seines Amtes (i.V. des
BUNDES) ist es ihm nicht möglich eine natürliche PERSON zu erstellen.
Wo ist nun die natürliche
PERSON? Die existiert mangels Dokumentation nicht!!!!!!!
Sie unterliegt einer
Rechtsvermutung und der Mensch wird darüber getäuscht, daß die vom
Standesbeamten mit "NAMEN" erschaffe juristische PERSON seine
natürliche PERSON sei.
Doch mit welchem Vertrag hat
der Mensch die Rechte an der von BUND erschaffenen juristischen PERSON
erworben, sodaß er die PERSON nutzen darf? Die Antwort ist gar nicht!
Er benutzt damit eine juristische
PERSON, über die er rechtlich nicht verfügen kann und darf und steht daher auch
immerzu in der Haftung (vgl. 858 BGB).
Wem gehören die Werte und das
Vermögen wie Immobilien etc., die im Namen der juristischen PERSON erworben
wurden? Natürlich dem, der die PERSON erschaffen hat und dem sie gehört, dem
BUND. Dem Menschen wird nur ein Nutzungsrecht der erworbenen Gegenstände
zugestanden, als Besitzer. Eigentümer ist der BUND!
Daher muß eine Immobilie in
das Eigentum einer eigenen PERSON übertragen werden, um sie vor dem Zugriff des
BUNDES zu entziehen.
Welche Staatsangehörigkeit
besitzt die vom BUND erschaffene juristische PERSON? Keine!
Welche
Staatsangehörigkeit besitzt die natürliche PERSON? Die n.P. besteht mangels
Dokumentation nicht. Hätte der Mensch eine natürliche PERSON erschaffen, so
befindet sie sich in dem Rechtskreis des Menschen, den er durch Verträge mit
anderen PERSONEN geschlossen hat. Aus diesem Grund steht auch im RuStaG § 7.
[1]
Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er
sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, .......
Damit schließt der Mensch für
seine natürliche PERSON einen Vertrag mit dem Staat, mit allen Rechtsfolgen,
die damit verbunden sind. Wenn ein Mensch mit seiner natürlichen PERSON dem
Rechtskreis des "Deutschen Reiches" beitreten möchte, so muß er bei
einem Amt dieses Staates seine "Staatsangehörigkeit" beantragen. Ist
kein Amt vorhanden, da es weder einen Kaiser noch einen Fürsten gibt, sind auch
deren Staaten nicht mehr vorhanden und eine Mitgliedschaft in diesen Staaten
ausgeschlossen. Das ist logisch und zugleich rechtlich nachvollziehbar.
Was wird nun mit dem
"gelben Schein" beantragt? Für die vom BUND erschaffene juristsiche
PERSON wird der Nachweis einer Abstammung beantragt, die es für eine
juristische PERSON nicht geben kann, denn eine PERSON wird, wie festgestellt,
durch eine Urkunde erschaffen. Nur ein Mensch (Mann oder Weib) kann eine
Abstammung begründen, aber keine PERSON!