DDR Geburtsurkunde ohne rechtliche Bedeutung - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Wissen Sie, daß die Geburtsurkunde DDR keine rechtliche Bedeutung mehr hat?

Eine Geburtsurkunde ist der Nachweis über die Geburt einer PERSON. Der Name einer PERSON unterliegt dem Recht des Staates, dem die PERSON angehört (vgl. Art. 10 EGBGB)



Rechtsfähigkeit einer PERSON unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt (vgl. Art. 7 (1) EGBGB)

Die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird. 3Die einmal erlangte Geschäftsfähigkeit wird durch einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts nicht beeinträchtigt. (vgl. Art. 7 (2) EGBGB)

Es geht hier immerzu um PERSONEN und nicht um Menschen. Dem muß gesagt werden, daß eine Mensch durch die Verbindung eine Eizelle mit eine Samenzelle, dem daraus entstehenden Zellwachstum und die Belebung durch den „heiligen Geist“ entsteht.
Eine PERSON entsteht durch die Geburt eine Urkunde.

Rechtsnormen und Statuten regeln die Entstehung und die Existenz der PERSON, deren Rechtskreis sie unterliegt. Der Erschaffer der Urkunde ist der Eigentümer der PERSON.

Dabei bildet t die Fiktionstheorie heute die vorherrschende Jurisdiktion. Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, daß für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische PERSON durch Fiktion geschaffen werden müsse. (juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)

Folgerichtig ist eine DDR Geburtsurkunde und die damit erschaffene PERSON Eigentum der DDR und seit der Auflösung der DDR sind alle DDR Geburtsurkunden gegenstandslos.

Aus diesem Grund teilen die Behörden des BUNDES auch mit, daß

DDR Geburtsurkunden ihre Beweiskraft verloren haben. Bei Vorlage solcher Urkunden ist immer darauf hinzuweisen, daß diese Nachweise nicht die Beweiskraft der Originalurkunde besitzen. Ihre Errichtung verstößt vielmehr gegen das den Standesämtern durch § 55 PStG eingeräumte Beglaubigungsmonopol mit der Folge, daß solche "Urkunden" allenfalls für Behörden interne Zwecke genutzt werden können und Beglaubigungen von Personenstandsurkunden durch Notare nicht zulässig sind.

Folglich bringen nur Geburtsurkunden des BUNDES den Beweis über die Existenz einer PERSON sodaß ehemalige DDR Bürger gezwungen sind, neue Geburtsurkunden beim BUND zu beantragen um damit eine neue PERSON zu gebären, bzw. zu gründen, eine PERSON, die dem Rechtskreis des BUNDES unterliegt und damit auch die Rechte am Namen, der Geschäftsfähigkeit und die Rechtsfähigkeit der PERSON. Das bedeutet aber auch, daß der BUND, seine Verwaltung, seine Gerichte und seine anderen Organe für PERSONEN mit DDR Geburtsurkunde nicht zuständig ist.
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