Wissen Sie, daß die Geburtsurkunde DDR keine
rechtliche Bedeutung mehr hat?
Eine Geburtsurkunde ist der
Nachweis über die Geburt einer PERSON. Der Name einer PERSON unterliegt dem
Recht des Staates, dem die PERSON angehört (vgl. Art. 10 EGBGB)

Rechtsfähigkeit einer PERSON unterliegt dem Recht
des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte
Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht
beeinträchtigt (vgl. Art. 7 (1) EGBGB)
Die Geschäftsfähigkeit einer
Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat. 2Dies gilt auch, soweit die
Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird. 3Die
einmal erlangte Geschäftsfähigkeit wird durch einen Wechsel des gewöhnlichen
Aufenthalts nicht beeinträchtigt. (vgl. Art. 7 (2) EGBGB)
Es geht hier immerzu um PERSONEN
und nicht um Menschen. Dem muß gesagt werden, daß eine Mensch durch die
Verbindung eine Eizelle mit eine Samenzelle, dem daraus entstehenden
Zellwachstum und die Belebung durch den „heiligen Geist“ entsteht.
Eine PERSON entsteht durch die
Geburt eine Urkunde.
Rechtsnormen und Statuten regeln
die Entstehung und die Existenz der PERSON, deren Rechtskreis sie unterliegt.
Der Erschaffer der Urkunde ist der Eigentümer der PERSON.
Dabei bildet t die
Fiktionstheorie heute die vorherrschende Jurisdiktion. Fiktionstheorie ist
die Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, daß für die Zuordnung
herrenloser Rechte die juristische PERSON durch Fiktion geschaffen werden müsse.
(juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)
Folgerichtig ist eine DDR
Geburtsurkunde und die damit erschaffene PERSON Eigentum der DDR und seit der
Auflösung der DDR sind alle DDR Geburtsurkunden gegenstandslos.
Aus diesem Grund teilen die
Behörden des BUNDES auch mit, daß
DDR Geburtsurkunden ihre
Beweiskraft verloren haben. Bei Vorlage solcher Urkunden ist immer darauf
hinzuweisen, daß diese Nachweise nicht die Beweiskraft der Originalurkunde
besitzen. Ihre Errichtung verstößt vielmehr gegen das den Standesämtern durch §
55 PStG eingeräumte Beglaubigungsmonopol mit der Folge, daß solche
"Urkunden" allenfalls für Behörden interne Zwecke genutzt werden
können und Beglaubigungen von Personenstandsurkunden durch Notare nicht
zulässig sind.
Folglich bringen nur
Geburtsurkunden des BUNDES den Beweis über die Existenz einer PERSON sodaß
ehemalige DDR Bürger gezwungen sind, neue Geburtsurkunden beim BUND zu
beantragen um damit eine neue PERSON zu gebären, bzw. zu gründen, eine PERSON,
die dem Rechtskreis des BUNDES unterliegt und damit auch die Rechte am Namen,
der Geschäftsfähigkeit und die Rechtsfähigkeit der PERSON. Das bedeutet aber
auch, daß der BUND, seine Verwaltung, seine Gerichte und seine anderen Organe
für PERSONEN mit DDR Geburtsurkunde nicht zuständig ist.