Übertragung von Rechten - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Übertragung von Rechten

Neuheiten

Gesetze des BUNDES sind nur auf juristische Personen anwendbar

Glauben Sie nicht, die BRD sei eine Firma?

Dann erklären Sie mir bitte das....


oder das......


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Der BUND/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ist ein VEREIN/NGO/FIRMA eine juristische Person und alle PERSONEN die sich in deren Rechtskreis befinden sind ebenso juristische PERSONEN.

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" dieses Rechtskonstruckts (Fiktionstheorie) sind alle im Handel erhältlichen Statuten (nicht Gesetze und gelten für juristische PERSONEN, sodaß die Statuten, die Gesetze genannt werden, der BUNDES/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND nur auf juristische PERSONEN anwendbar sind, nicht jedoch auf Männer und Frauen (Menschen). Der Mensch befindet sich nicht im Rechtssystem von BUND/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. Schaut man in die "Gesetzesbücher" der BRD, so fällt auf, daß der Mensch darin nicht vorkommt, sondern außschließlich PERSONEN. Also gelten die "Gesetze" / Statuten ausschließlich für PERSONEN.

Gesetze sind unumstößlich und allgemeingültig, egal wo wir uns auf der Erde befinden und egal wer oder was wir sind- sie wirken und daher können nur Naturgesetze als Gesetze bezeichnet werden. Wie zum Beispiel

• Das Gesetz der Anziehung
• Das Gesetz der Resonanz?
• Das Gesetz von Ursache und Wirkung (Kausalitätsgesetz)

Es gibt kein Law/Recht auf Mathematik nur ein Law/Gesetz der  Mathematik. Es gibt kein Law/Recht auf Logik nur ein Law/Gesetz der  Logik etc. Gesetze sind nicht dazu da irgendjemandem finanziell zu  schaden, aber Rechtssammlungen von statutarem Recht sind dazu da den  Menschen Energie zu rauben und ihn für private Scheine arbeiten zu  lassen.

Wir sind Kinder der Gesetze der Logik und der Liebe  und alle Bewusstseinsenergie in physische Körper inkorporiert und so ein  Teil der Natur geworden, damit Träger der Naturrechte. Wir sind das  Recht, wir sind nicht das Gesetz. Niemand kann mehr Rechte haben als ein  anderer und kann nicht mehr Rechte vergeben, als die welche er inne  hat.
Niemand hat das Recht jemanden zu reGIERen, zu plündern, zu  erpressen, zu kommandieren, auszubeuten etc. Und die, welche denken ein  gesetzgebendes Organ zu haben, die sind irre und irren sich.

Es ist verboten den Menschen als Person zu behandeln.

Ein Mensch ist nicht Rechtsfähig, denn vor (davor) dem "Gesetz" /Satut sind alle Menschen gleich. Nach (danach) dem "Gesetz" /  Statut sind alle Menschen ungleich, denn- hat der Mensch Rechte übertragen bekommen, dann ist er nicht mehr als Mensch zu betrachten, sondern als Person.

Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt [BVerfGE 87, 209/228].

Daraus folgt, daß der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird [BVerfGE 45, 187/228] und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß.

Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Wir können feststellen, daß ein Forderer/Angebotssteller des BUNDES einer Rechtseinrichtung dient, die zwar als Schöpfer der juristischen Person mit Namen [Vergl. § 17 HGB] Herr MAX MUSTERMANN hoheitlich über der Person steht und damit auch verfügungsberechtigt ist, weil die Person den gültigen Rechtsnormen seines Schöpfers/Besitzers unterliegt, nicht aber dem Menschen max. Kein Mensch hat sich durch Vertrag einer BUNDES-Einrichtung unterworfen. Demzufolge kann die Verwaltung niemandem einen Auftrag [delegierte Staatsgewalt] erteilen, dem Menschen als geistig-sittliches Wesen an seinem Vermögen, seiner Zeit, sein Tun, sein Handeln, etc. zu bedienen bzw. ihn zu berauben und damit sein Eigentumsrecht in Frage zu stellen. Die vermeintlichen Rechte beziehen sich ausschließlich auf die juristische Person und nicht auf den Menschen.

Es gilt "nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet" - niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.

Verfasser: Arne Freiherr von Hinkelbein
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