Wappen des Hauses von Hinkelbein - Arne Freiherr von Hinkelbein

Direkt zum Seiteninhalt

Das Wappen des Hauses von Hinkelbein

Das Wappen des Hauses "von Hinkelbein" von 1742 (königlich-preußisches-Staats-Archiv) weist in den Hauptfarben die Farbe rot und blau auf, ergänzt von silber und gold. Im blauen Bereich des Schildes befinden sich 2 Schlüssel, einen in silber und einen in gold. Man bezeichnet diese als die Pertrischlüssel- die Schlüssel, die Jesus Simon Petrus nach dessen Bekenntnis von Caesarea im Kreis der übrigen Apostel symbolisch die sakramentale Macht des Bindens und Lösens verleiht, übergeben hat. Die Schlüssel werden auch Paradiesschlüssel genannt, wobei die gekreuzten Schlüssel das Kreuz Christi symbolisieren. Bibelstelle Mt 16,19: „Ich  will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Was du auf Erden binden  wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein“ .
Der im roten Teil des Schildes befindet sich die Darstellung einer Wachtel oder eines Rebhunes. Über dem Schild ist ein Ritterhelm zu sehen, welcher häufig bei Rittergeschlechtern im Wappen benutzt wurde. Über dem Helm, als Helmzierde ist ein Bein eines Greifvogels oder eines Hahnes zu sehen, den so genannten Greif. Der Greif zeigt die völkische Abstammung des Hauses "von Hinkelbein" an- den Stamm DAN, einer der 12 Stämme Israels in der Linie Jakobs. Die Bibel bezeichnet diese Menschen als Israeliten.   

Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Österreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen österreichischen Kronländern, sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Übergang in die kommunistische Republik, abgeschafft. Eine Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Ländern nicht mehr möglich.

Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an und war an ein Lehen gekoppelt. Die römisch- katholische Kirche (Stamm der Leviten) beansprucht die Herrschaft über die gesamte Erde, welche sie Welt nennt. Demzufolge ist sie alleinig berechtigt Nutzungsrechte über Landflächen und Tiere zu vergeben. Diese Nutzungsrechte (Lehen) werden über 99 Jahre vergeben. Für die Nutzungsrechte muß ein Lehnsnehmer Gebühren- Lizenzgebühren entrichten. Vergeben wurden die Titel und Gebiete (Kartellgebiete) an einen Lehnsnehmer. Je nach Größe der Landfläche und Titel hatte der Lehnsnehmer die Rechte bzw. Privilegien, selbst Lehen und Titel (Kronvasallen) zu vergeben, Kaiser an Könige, Könige an Grafen, Grafen an Bauern und so weiter. Lehnsnehmer, die der Kirche unterstanden oder noch heute unterstehen, so genannte Unfreie, haben alle einen gemeinsamen Titel, das Privileg "HERR" (vgl. HERR MAX MUSTERMANN) zu führen. Außerhalb dieses Rechtskreises steht der "Freiherr" oder die "Freifrau". Sie sind keine Lehnsnehmer der Kirche, ihre Geburtsurkunde samt Name sind nicht verpfändet und daher sind die Menschen auch nicht Rechtsnormunterworfen was mit der Silbe "Frei" zum Ausdruck kommt.  


Zurück zum Seiteninhalt